Gesellschaftsformen & Registrierung
Eine Gesellschaft erlangt ihre rechtliche Existenz erst mit der Eintragung in das Firmenbuch; wirtschaftliche Eigentümer werden dem WiEReG gemeldet.
| Wichtigste Rechtsformen | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft), AG (Aktiengesellschaft)[5][4]Die GmbH ist die Standardform; die FlexCo (seit 2024) eignet sich für Start-ups und Mitarbeiterbeteiligungen. |
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| Mindestkapital | GmbH & FlexCo: 10.000 €; AG: 70.000 €[5][4]Das Mindestkapital der GmbH wurde 2024 von 35.000 € gesenkt; mindestens die Hälfte (5.000 €) ist bar einzuzahlen. |
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| Behörden und Register für einen neuen Arbeitgeber | Firmenbuch (Gründung) → Finanzamt (Steuern & USt) → ÖGK (Sozialversicherung) → WiEReG (wirtschaftliche Eigentümer)[14][15] |
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Sonstige gesetzliche Vorschriften
Pflichten über die Einreichung einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.
| Wirtschaftliche Eigentümer (WiEReG) | Meldung innerhalb von 4 Wochen; jährliche Bestätigung[15]Das Register muss auch ohne Änderungen jährlich überprüft und bestätigt werden; die Geldstrafen betragen bis zu 200.000 €. |
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| Einreichung des Jahresabschlusses | Offenlegung beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten nach Geschäftsjahresende[14] |
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| Aufbewahrungsfrist für Dokumente | 7 Jahre[14]Länger bei grundstücksbezogenen Unterlagen. |
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Körperschaftsteuer (KSt)
| Steuersatz | 23 %[1][6]Einheitlicher Steuersatz seit 2024 (24 % im Jahr 2023, davor 25 %). |
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| Mindestkörperschaftsteuer | 500 €/Jahr (GmbH & FlexCo)[1][6]125 € pro Quartal für eine GmbH/FlexCo, 3.500 €/Jahr für eine AG; anrechenbar auf künftige Körperschaftsteuer. |
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| Pillar Two (Säule 2) | 15 % Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen[6]Für Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. €. |
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| Steuererklärung & Vorauszahlungen | Erklärung bis 30. Juni (FinanzOnline); vierteljährliche Vorauszahlungen[6]Vorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist für die Steuererklärung. |
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Quellensteuern & Dividenden
| Dividenden (KESt) | 27,5 %[3][9]Kapitalertragsteuer, endbesteuert für Privatanleger. Befreiung durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf 0 % ab einer Beteiligung von ≥ 10 % und einem Jahr Behaltedauer; konzerninterne Dividenden zwischen österreichischen Gesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei. |
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| Zinsen | Grundsätzlich 0 % (Körperschaften als Empfänger)[3]Bankzinsen von natürlichen Personen werden mit 25 % besteuert. |
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| Lizenzgebühren an Steuerausländer | 20 %[3][10]0 % zwischen verbundenen EU-Unternehmen (≥ 25 % Beteiligung, ein Jahr Behaltedauer) gemäß der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie; ansonsten DBA-Sätze. |
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Umsatzsteuer (USt)
| Normalsteuersatz | 20 %[2][7] |
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| Ermäßigte Steuersätze | 13 % und 10 %[2][7]13 %: kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Inlandsflüge, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. 10 %: Lebensmittel, Wohnungsmieten, Bücher, Medikamente, öffentliche Verkehrsmittel. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. |
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| Kleinunternehmerregelung | Umsatz bis zu 55.000 €[2][7]Schwellenwert ab 2025 von 35.000 € angehoben; ein Kleinunternehmer weist keine USt aus und reicht keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein. |
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| Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) | Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats[7]Monatlich, wenn der Vorjahresumsatz 100.000 € übersteigt; vierteljährlich über 35.000 €. Zudem wird eine Jahreserklärung eingereicht. |
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Lohnverrechnung: Lohnsteuer & Sozialversicherung
Der Arbeitgeber behält eine progressive Lohnsteuer ein und zahlt Sozialversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Lohnnebenkosten; das 13. und 14. Gehalt werden zu begünstigten Sätzen besteuert.
| Einkommensteuer | 0 % → 55 %[3][8]Tarifstufen 2026: 0 % bis 13.539 €, dann 20 % / 30 % / 40 % / 48 % / 50 % und 55 % ab 1 Mio. €. Die Lohnsteuer entspricht diesem Tarif und wird monatlich einbehalten. |
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| Sozialversicherung | Arbeitgeber ~21 % + Arbeitnehmer ~18 %[12]Insgesamt ca. 39 % bis zu einer monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € (97.020 €/Jahr) im Jahr 2026. |
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| Lohnnebenkosten (Arbeitgeber) | DB 3,7 % + DZ ~0,36 % + Kommunalsteuer 3 %[12][13]Zusätzlich zur Sozialversicherung: der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die Kommunalsteuer. |
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| Mindestlohn | Kein gesetzlicher Mindestlohn[12]Lohnuntergrenzen werden durch Kollektivverträge festgelegt, in der Praxis liegen diese bei ca. 1.500 €/Monat. |
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| Meldepflichten | Lohnsteuer und Lohnnebenkosten monatlich bis zum 15.[8][13] |
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Weitere Unternehmenssteuern
| Kommunalsteuer | 3 % der monatlichen Lohnsumme[13]Zahlbar an die Gemeinde, in der die Arbeitnehmer tätig sind, bis zum 15. des Folgemonats. |
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| Grunderwerbsteuer | 3,5 % (0,5 %–3,5 % bei Familienübertragungen)[11]Auf den Erwerb österreichischer Immobilien; die Regelungen für Share Deals bei Immobiliengesellschaften wurden ab Mitte 2025 verschärft. |
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| Grundsteuer | Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde[11] |
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Buchhaltung & Jahresabschluss
| Rechnungslegungsstandards | Österreichisches UGB oder IFRS[14]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet. |
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| Größenklassen | Klein: ≤ 6,25 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 12,5 Mio. € Umsatzerlöse, ≤ 50 Mitarbeiter[14]Mittelgroß: bis 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250 Mitarbeiter; Schwellenwerte für Geschäftsjahre ab 2024 angehoben. |
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| Gesetzliche Abschlussprüfung | Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[14]Kleine Gesellschaften sind befreit, sofern ein Aufsichtsrat nicht zwingend vorgeschrieben ist; AGs sind immer prüfungspflichtig. |
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Fristenkalender
Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.
monatlich
UVA15. des zweitfolgenden MonatsLohnsteuer15. des FolgemonatsKommunalsteuer15. des Folgemonats; Jahreserklärung bis 31. März
quartalsweise
KÖSt-Voraus.15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.
jährlich
KÖSt-Erklärung30. April (Papier) / 30. Juni (FinanzOnline)JahresabschlussInnerhalb von 9 Monaten nach dem BilanzstichtagWiEReGInnerhalb von 4 Wochen nach der jährlichen Überprüfung