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Österreich Unternehmenssteuern

Österreich besteuert Unternehmensgewinne mit einer einheitlichen Körperschaftsteuer von 23 % sowie einer geringen jährlichen Mindeststeuer. Die Umsatzsteuer beträgt 20 %, die Einkommensteuer ist progressiv bis zu 55 %, und die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber sind beträchtlich. Das Mindeststammkapital einer GmbH wurde 2024 auf 10.000 € gesenkt und eine neue, flexible Gesellschaftsform (FlexCo) wurde eingeführt.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Wirtschaftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Eine Gesellschaft erlangt ihre rechtliche Existenz erst mit der Eintragung in das Firmenbuch; wirtschaftliche Eigentümer werden dem WiEReG gemeldet.

Wichtigste RechtsformenGmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft), AG (Aktiengesellschaft)[5][4]Die GmbH ist die Standardform; die FlexCo (seit 2024) eignet sich für Start-ups und Mitarbeiterbeteiligungen.
MindestkapitalGmbH & FlexCo: 10.000 €; AG: 70.000 €[5][4]Das Mindestkapital der GmbH wurde 2024 von 35.000 € gesenkt; mindestens die Hälfte (5.000 €) ist bar einzuzahlen.
Behörden und Register für einen neuen ArbeitgeberFirmenbuch (Gründung) → Finanzamt (Steuern & USt) → ÖGK (Sozialversicherung) → WiEReG (wirtschaftliche Eigentümer)[14][15]

Sonstige gesetzliche Vorschriften

Pflichten über die Einreichung einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.

Wirtschaftliche Eigentümer (WiEReG)Meldung innerhalb von 4 Wochen; jährliche Bestätigung[15]Das Register muss auch ohne Änderungen jährlich überprüft und bestätigt werden; die Geldstrafen betragen bis zu 200.000 €.
Einreichung des JahresabschlussesOffenlegung beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten nach Geschäftsjahresende[14]
Aufbewahrungsfrist für Dokumente7 Jahre[14]Länger bei grundstücksbezogenen Unterlagen.

Körperschaftsteuer (KSt)

Steuersatz23 %[1][6]Einheitlicher Steuersatz seit 2024 (24 % im Jahr 2023, davor 25 %).
Mindestkörperschaftsteuer500 €/Jahr (GmbH & FlexCo)[1][6]125 € pro Quartal für eine GmbH/FlexCo, 3.500 €/Jahr für eine AG; anrechenbar auf künftige Körperschaftsteuer.
Pillar Two (Säule 2)15 % Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen[6]Für Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. €.
Steuererklärung & VorauszahlungenErklärung bis 30. Juni (FinanzOnline); vierteljährliche Vorauszahlungen[6]Vorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist für die Steuererklärung.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden (KESt)27,5 %[3][9]Kapitalertragsteuer, endbesteuert für Privatanleger. Befreiung durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf 0 % ab einer Beteiligung von ≥ 10 % und einem Jahr Behaltedauer; konzerninterne Dividenden zwischen österreichischen Gesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei.
ZinsenGrundsätzlich 0 % (Körperschaften als Empfänger)[3]Bankzinsen von natürlichen Personen werden mit 25 % besteuert.
Lizenzgebühren an Steuerausländer20 %[3][10]0 % zwischen verbundenen EU-Unternehmen (≥ 25 % Beteiligung, ein Jahr Behaltedauer) gemäß der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie; ansonsten DBA-Sätze.

Umsatzsteuer (USt)

Normalsteuersatz20 %[2][7]
Ermäßigte Steuersätze13 % und 10 %[2][7]13 %: kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Inlandsflüge, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. 10 %: Lebensmittel, Wohnungsmieten, Bücher, Medikamente, öffentliche Verkehrsmittel. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
KleinunternehmerregelungUmsatz bis zu 55.000 €[2][7]Schwellenwert ab 2025 von 35.000 € angehoben; ein Kleinunternehmer weist keine USt aus und reicht keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats[7]Monatlich, wenn der Vorjahresumsatz 100.000 € übersteigt; vierteljährlich über 35.000 €. Zudem wird eine Jahreserklärung eingereicht.

Lohnverrechnung: Lohnsteuer & Sozialversicherung

Der Arbeitgeber behält eine progressive Lohnsteuer ein und zahlt Sozialversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Lohnnebenkosten; das 13. und 14. Gehalt werden zu begünstigten Sätzen besteuert.

Einkommensteuer0 % → 55 %[3][8]Tarifstufen 2026: 0 % bis 13.539 €, dann 20 % / 30 % / 40 % / 48 % / 50 % und 55 % ab 1 Mio. €. Die Lohnsteuer entspricht diesem Tarif und wird monatlich einbehalten.
SozialversicherungArbeitgeber ~21 % + Arbeitnehmer ~18 %[12]Insgesamt ca. 39 % bis zu einer monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € (97.020 €/Jahr) im Jahr 2026.
Lohnnebenkosten (Arbeitgeber)DB 3,7 % + DZ ~0,36 % + Kommunalsteuer 3 %[12][13]Zusätzlich zur Sozialversicherung: der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die Kommunalsteuer.
MindestlohnKein gesetzlicher Mindestlohn[12]Lohnuntergrenzen werden durch Kollektivverträge festgelegt, in der Praxis liegen diese bei ca. 1.500 €/Monat.
MeldepflichtenLohnsteuer und Lohnnebenkosten monatlich bis zum 15.[8][13]

Weitere Unternehmenssteuern

Kommunalsteuer3 % der monatlichen Lohnsumme[13]Zahlbar an die Gemeinde, in der die Arbeitnehmer tätig sind, bis zum 15. des Folgemonats.
Grunderwerbsteuer3,5 % (0,5 %–3,5 % bei Familienübertragungen)[11]Auf den Erwerb österreichischer Immobilien; die Regelungen für Share Deals bei Immobiliengesellschaften wurden ab Mitte 2025 verschärft.
GrundsteuerSteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde[11]

Buchhaltung & Jahresabschluss

RechnungslegungsstandardsÖsterreichisches UGB oder IFRS[14]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet.
GrößenklassenKlein: ≤ 6,25 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 12,5 Mio. € Umsatzerlöse, ≤ 50 Mitarbeiter[14]Mittelgroß: bis 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250 Mitarbeiter; Schwellenwerte für Geschäftsjahre ab 2024 angehoben.
Gesetzliche AbschlussprüfungMittelgroße und große Kapitalgesellschaften[14]Kleine Gesellschaften sind befreit, sofern ein Aufsichtsrat nicht zwingend vorgeschrieben ist; AGs sind immer prüfungspflichtig.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
KÖSt-ErklärungKörperschaftsteuererklärung[6]Kapitalgesellschaftenjährlich30. April (Papier) / 30. Juni (FinanzOnline)FinanzamtFinanzOnline
KÖSt-Voraus.Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen[6]Körperschaftsteuerpflichtigequartalsweise15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.FinanzamtFinanzOnline
UVAUmsatzsteuervoranmeldung[7]Umsatzsteuerpflichtigemonatlich15. des zweitfolgenden MonatsFinanzamtFinanzOnline
LohnsteuerLohnsteuer & Lohnnebenkosten[8]Alle Arbeitgebermonatlich15. des FolgemonatsFinanzamtFinanzOnline
KommunalsteuerKommunalsteuer[13]Alle Arbeitgebermonatlich15. des Folgemonats; Jahreserklärung bis 31. MärzMunicipalityFinanzOnline
JahresabschlussJahresabschluss (Offenlegung)[14]KapitalgesellschaftenjährlichInnerhalb von 9 Monaten nach dem BilanzstichtagFirmenbuchFirmenbuch
WiEReGBestätigung der wirtschaftlichen Eigentümer[15]Alle RechtsträgerjährlichInnerhalb von 4 Wochen nach der jährlichen ÜberprüfungWiEReGWiEReG

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • UVA15. des zweitfolgenden Monats
  • Lohnsteuer15. des Folgemonats
  • Kommunalsteuer15. des Folgemonats; Jahreserklärung bis 31. März
quartalsweise
  • KÖSt-Voraus.15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.
jährlich
  • KÖSt-Erklärung30. April (Papier) / 30. Juni (FinanzOnline)
  • JahresabschlussInnerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag
  • WiEReGInnerhalb von 4 Wochen nach der jährlichen Überprüfung

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Körperschaftsteuergesetz 1988RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz 1994RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes · Gesetz
  3. Einkommensteuergesetz 1988RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes · Gesetz
  4. Flexible-Kapitalgesellschafts-GesetzRIS — Rechtsinformationssystem des Bundes · Gesetz
  5. GmbH-GesetzRIS — Rechtsinformationssystem des Bundes · Gesetz
  6. Überblick KörperschaftsteuerUSP / BMF · Behörde
  7. Überblick Umsatzsteuer & VoranmeldungenUSP / BMF · Behörde
  8. Einkommensteuertarif & LohnsteuerBMF / WKO · Behörde
  9. Besteuerung von Kapitalerträgen (KESt)BMF · Behörde
  10. Entlastung von österreichischen Quellensteuern nach DBABMF · Behörde
  11. Grund- & GrunderwerbsteuerBMF · Behörde
  12. Sozialversicherungswerte 2026WKO / ÖGK · Behörde
  13. KommunalsteuerUSP · Behörde
  14. Firmenbuch & JahresabschlussJustiz / Firmenbuch · Register
  15. Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG)BMF · Register

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.