Gesellschaftsformen & Registrierung
Eine Gesellschaft wird in das von den Regionalgerichten geführte Handelsregister eingetragen; wirtschaftlich Berechtigte werden in das Transparenzregister eingetragen.
| Wichtigste Rechtsformen | s.r.o. (GmbH), a.s. (Aktiengesellschaft)[3][7]Die s.r.o. ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen. |
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| Mindeststammkapital | s.r.o.: 1 CZK; a.s.: 2.000.000 CZK[3][7] |
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| Zuständige Register für einen neuen Arbeitgeber | Handelsregister (Gründung) → Finanzverwaltung (Steuern, USt) → Sozial- & Krankenversicherer → Transparenzregister[7][4] |
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Sonstige gesetzliche Anforderungen
Verpflichtungen über die Einreichung einer Steuererklärung hinaus, die jedes operative Unternehmen erfüllen muss.
| Wirtschaftlich Berechtigte | Eine Person mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte[7]Unverzüglich im Transparenzregister einzutragen; die Strafen erreichen bis zu 500.000 CZK. |
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| Offenlegung des Jahresabschlusses | Veröffentlichung in der Urkundensammlung[7]Feststellung innerhalb von 6 Monaten nach Jahresende und unverzügliche Einreichung (spätestens innerhalb von 12 Monaten). |
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| Aufbewahrungsfristen | 5 Jahre (10 Jahre für Jahresabschlüsse & USt)[4] |
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Körperschaftsteuer (daň z příjmů právnických osob)
| Steuersatz | 21 %[1][4]Wurde 2024 von 19 % angehoben. |
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| Steuererklärung | 3 Monate nach Jahresende (4 Monate elektronisch, 6 Monate bei Prüfung/über Steuerberater)[4] |
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| Vorauszahlungen | Halbjährlich oder vierteljährlich nach der Steuer des Vorjahres[4]Keine, wenn die letzte Steuerschuld ≤ 30.000 CZK war; halbjährlich (40 %) bis zu 150.000 CZK; darüber vierteljährlich (25 %). |
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Quellensteuern & Dividenden
| Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren (Gebietsfremde) | 15 % (35 % nicht kooperativ)[1][4]Ein Satz von 35 % gilt für Ansässige von Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen oder Abkommen zum Informationsaustausch. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie befreit (0 %) bei einer Beteiligung von ≥ 10 %, die ein Jahr lang gehalten wird. |
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| Dividenden an Ansässige | 15 % (natürliche Personen)[1]Gesellschaften profitieren vom Beteiligungsprivileg bei einer Beteiligung von ≥ 10 %, die ein Jahr lang gehalten wird. |
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Umsatzsteuer (DPH)
| Regelsatz | 21 %[2][5] |
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| Ermäßigter Steuersatz | 12 %[2][5]Ein einziger ermäßigter Satz seit 2024 (zusammengelegt aus 15 % und 10 %): Lebensmittel, Medikamente, Transport, Beherbergung und mehr. Bücher sind von der Umsatzsteuer befreit. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. |
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| Grenze für die Registrierungspflicht | 2.000.000 CZK im Kalenderjahr[5]Eine zweite Schwelle von 2.536.500 CZK löst eine sofortige Umsatzsteuerpflicht aus. |
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| USt-Voranmeldung & Kontrollmeldung | Bis zum 25.; monatliche Kontrollmeldung[5]USt-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich; juristische Personen reichen die Kontrollmeldung (kontrolní hlášení) monatlich ein. |
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Lohn- und Gehaltsabrechnung: Lohnsteuer & Sozialabgaben
Die Einkommensteuer hat zwei Sätze; der Arbeitgeber behält diese ein und zahlt zusätzlich zum Gehalt erhebliche Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
| Einkommensteuer | 15 % / 23 %[1][6]15 % bis zu etwa dem 36-Fachen des Durchschnittslohns (1.762.812 CZK in 2026), 23 % darüber. |
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| Arbeitgeberanteil | Sozialversicherung 24,8 % + Krankenversicherung 9 % = 33,8 %[6]Die Sozialversicherung ist auf 2.350.416 CZK pro Jahr (2026) gedeckelt; für die Krankenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. |
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| Arbeitnehmeranteil | Sozialversicherung 7,1 % + Krankenversicherung 4,5 % = 11,6 %[6] |
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| Mindestlohn | 22.400 CZK/Monat (2026)[6] |
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| Meldewesen | Einbehaltene Steuern und Sozialabgaben bis zum 20.[6] |
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Weitere Steuern für Unternehmen
| Grundsteuer | Auf Grundstücke und Gebäude[4]Steuererklärung bis zum 31. Januar bei Eigentumswechsel; Zahlung bis zum 31. Mai (und 30. November, falls über 5.000 CZK). |
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| Straßensteuer | Nur schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen[4]Personenkraftwagen und leichte Lkw werden nicht mehr besteuert. |
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Rechnungslegung & Jahresabschluss
| Rechnungslegungsstandards | Tschechische Rechnungslegungsvorschriften oder IFRS[7]IFRS werden für Konzernabschlüsse börsennotierter Gruppen verwendet. |
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| Gesetzliche Abschlussprüfung | Mittelgroße und große Unternehmen (ab 2026)[7]Ab 2026 knüpft das geänderte Rechnungslegungsgesetz die Prüfungspflicht an die Größe: Die Prüfung beginnt für Unternehmen, die 2 der folgenden Kriterien überschreiten: Bilanzsumme 120 Mio. CZK, Umsatz 240 Mio. CZK, 50 Mitarbeiter. |
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| Einreichung | Urkundensammlung, innerhalb von 12 Monaten[7] |
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Fristenkalender
Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.
monatlich
DPH25. des FolgemonatsKontrolní hlášení25. des FolgemonatsPayroll20. des Folgemonats
quartalsweise
Zálohy15. März/Juni/Sep./Dez. (oder Juni & Dez.)
jährlich
DPPO3 Monate nach Jahresende (4 elektronisch, 6 geprüft)Financial statementsInnerhalb von 12 Monaten nach Jahresende