Finnland Unternehmenssteuern
Finnland besteuert Unternehmensgewinne pauschal mit 20 %. Die Umsatzsteuer beträgt 25,5 % (einer der höchsten Sätze in der EU), die Einkommensteuer für natürliche Personen kombiniert eine progressive staatliche Steuer mit einer Gemeindesteuer, und die Sozialabgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Oy) benötigt kein Mindestkapital. Die Meldungen erfolgen über das Portal OmaVero der Steuerverwaltung; Jahresabschlüsse und wirtschaftliche Eigentümer werden dem Handelsregister (PRH) gemeldet.
- 20%KörperschaftsteuerEinheitssteuersatz
- 25.5%USt-RegelsteuersatzErmäßigt: 13,5 % und 10 %
- progressiveEinkommensteuerStaatlich + kommunal ~7,5 %
- 30% / 34%KapitalertragsteuerAuf Dividenden & Veräußerungsgewinne
- ~20%Sozialabgaben — ArbeitgeberRenten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung
- 20%Quellensteuer auf Dividenden (Gebietsfremde)0 % EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Unternehmensformen & Registrierung
Ein Unternehmen meldet sich beim Handelsregister (PRH) an und erhält eine Unternehmens-ID (Business ID); die wirtschaftlichen Eigentümer werden demselben Register gemeldet.
| Wichtigste Rechtsformen | Oy (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Oyj (Aktiengesellschaft), toiminimi (Einzelunternehmen)[3][8]Die Oy ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen. |
|---|---|
| Mindeststammkapital — Oy | 0 € (2019 abgeschafft)[3][8]Das frühere Mindestkapital von 2.500 € wurde abgeschafft. Oyj: 80.000 €. |
| Register, bei denen sich ein neuer Arbeitgeber anmelden muss | PRH Handelsregister (Gründung, wirtschaftliche Eigentümer) → Vero (Steuern, USt, Arbeitgeber)[8][4] |
Weitere gesetzliche Anforderungen
Pflichten über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.
| Wirtschaftliche Eigentümer (edunsaajat) | Eine Person, die mehr als 25 % besitzt oder kontrolliert[8]Wird dem PRH Handelsregister gemeldet. |
|---|---|
| Einreichung des Jahresabschlusses | Beim Handelsregister innerhalb von 8 Monaten nach Jahresende[8] |
| E-Rechnungsstellung | Ein Käufer kann eine strukturierte E-Rechnung verlangen[9]Nach dem Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung hat ein gewerblicher oder öffentlicher Käufer das Recht, eine E-Rechnung gemäß EN 16931 zu erhalten. |
| Dokumentenaufbewahrung | 10 Jahre (6 für Belege)[8] |
Körperschaftsteuer (yhteisövero)
Quellensteuern & Dividenden
| Dividenden an Gebietsfremde | 20 % für Unternehmen / 30 % für natürliche Personen[6]Befreiung gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf 0 % für Körperschaften mit einer Beteiligung von ≥ 10 %; 35 %, wenn der wirtschaftlich Berechtigte von treuhänderisch gehaltenen Aktien unbekannt ist. |
|---|---|
| Zinsen & Lizenzgebühren | Zinsen 0 %; Lizenzgebühren 20 % / 30 %[6]Reduzierung bei Lizenzgebühren durch Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie. |
| Dividenden an Gebietsansässige | 30 % / 34 % Kapitalerträge[1][6]Bei einer börsennotierten Gesellschaft sind 85 % der Dividende steuerpflichtige Kapitalerträge; Dividenden von nicht börsennotierten Gesellschaften folgen einer Nettovermögenswert-Regel, nach der sie teilweise als Kapitalerträge und teilweise als Erwerbseinkommen gelten. |
Umsatzsteuer (arvonlisävero)
| Regelsteuersatz | 25,5 %[2][5]Im September 2024 von 24 % angehoben. |
|---|---|
| Ermäßigte Steuersätze | 13,5 % und 10 %[2][5]13,5 % (ab 2026, gesenkt von 14 %): Lebensmittel, Restaurants, Bücher, Medikamente, Personenbeförderung, Beherbergung, Rundfunk. 10 %: Zeitungen, Zeitschriften. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. |
| Registrierungsschwelle | 20.000 €[5]2025 von 15.000 € angehoben; bemessen am Kalenderjahresumsatz. |
| Umsatzsteuermeldung | Monatlich, vierteljährlich (≤ 100k €) oder jährlich (≤ 30k €)[5]Wird über OmaVero bis zum 12. des zweiten Monats nach dem Meldezeitraum eingereicht. |
Lohnabrechnung: Einkommensteuer & Sozialabgaben
Die Einkommensteuer kombiniert einen progressiven staatlichen Tarif mit einer Gemeindesteuer; der Arbeitgeber behält diese ein und zahlt Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
| Einkommensteuer | Staatlich 12,64 % → 37,5 % + kommunal[1][7]Die staatliche Steuertabelle für 2026 reicht von 12,64 % bis zu einem Spitzensteuersatz von 37,5 %; die Gemeindesteuer liegt nach der Reform von 2023 im Durchschnitt bei etwa 7,5 %. Kirchenmitglieder zahlen zudem Kirchensteuer. |
|---|---|
| Arbeitgeberbeiträge | ~20 % der Lohnsumme[7]Erwerbsabhängige Rente (TyEL, Arbeitgeberanteil ~17 %), Krankenversicherung 1,91 %, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. |
| Arbeitnehmerbeiträge | Rentenversicherung 7,3 %, Arbeitslosen-, Krankenversicherung[7]Arbeitnehmerrentenbeitrag 7,3 % (8,8 % für das Alter 53–62), Arbeitslosenversicherung 0,89 % und ein Krankenversicherungsbeitrag von ~1,98 %. |
| Mindestlohn | Kein gesetzlicher Mindestlohn[7]Lohnuntergrenzen werden durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt. |
| Meldepflichten | Einkommensregister innerhalb von 5 Tagen nach dem Zahltag[7]Jede Lohnzahlung wird dem Einkommensregister gemeldet; die Arbeitgeberbeiträge werden bis zum 12. über OmaVero abgeführt. |
Sonstige Unternehmenssteuern
Rechnungslegung & Jahresabschlüsse
| Rechnungslegungsstandards | Finnische GAAP oder IFRS[8]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet. |
|---|---|
| Jahresabschlüsse | Einreichung beim Handelsregister innerhalb von 8 Monaten[8] |
| Prüfungspflicht | 2 von 3: Bilanzsumme 100.000 €, Umsatz 200.000 €, 3 Mitarbeiter[8]Ein Unternehmen, das diese Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschreitet, ist von der Prüfungspflicht befreit. |
Formulare & Meldungen
Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.
| Formular | Beschreibung | Meldepflichtiger | Turnus | Frist | Einzureichen bei |
|---|---|---|---|---|---|
Veroilmoitus | Körperschaftsteuererklärung[4] | Kapitalgesellschaften | jährlich | Innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende | VeroOmaVero |
Ennakkovero | Körperschaftsteuervorauszahlungen[4] | Kapitalgesellschaften | monatlich | Am 23. (2 oder 12 Raten) | VeroOmaVero |
ALV | Umsatzsteuer-Voranmeldung[5] | Umsatzsteuerlich registrierte Personen | monatlich | Am 12. des 2. Monats nach dem Meldezeitraum | VeroOmaVero |
Tulorekisteri | Meldung an das Einkommensregister[7] | Alle Arbeitgeber | anlassbezogen | Innerhalb von 5 Tagen nach dem Zahltag | VeroIncomes Register |
Tilinpäätös | Jahresabschlüsse[8] | Kapitalgesellschaften | jährlich | Innerhalb von 8 Monaten nach Jahresende | PRHPRH |
Fristenkalender
Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.
EnnakkoveroAm 23. (2 oder 12 Raten)ALVAm 12. des 2. Monats nach dem Meldezeitraum
VeroilmoitusInnerhalb von 4 Monaten nach GeschäftsjahresendeTilinpäätösInnerhalb von 8 Monaten nach Jahresende
TulorekisteriInnerhalb von 5 Tagen nach dem Zahltag
Quellen
Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.
- Einkommensteuergesetz (Tuloverolaki 1535/1992)
- Umsatzsteuergesetz (Arvonlisäverolaki 1501/1993)
- Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Osakeyhtiölaki 624/2006)
- Kapitalgesellschaften — Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer — Sätze & Einreichung
- Steuersätze für Dividenden & sonstige Zahlungen
- Arbeitgeberpflichten — Beiträge
- Handelsregister, Jahresabschlüsse & wirtschaftlich Berechtigte (UBO)
- E-Rechnungsstellung in Finnland