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Finnland Unternehmenssteuern

Finnland besteuert Unternehmensgewinne pauschal mit 20 %. Die Umsatzsteuer beträgt 25,5 % (einer der höchsten Sätze in der EU), die Einkommensteuer für natürliche Personen kombiniert eine progressive staatliche Steuer mit einer Gemeindesteuer, und die Sozialabgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Oy) benötigt kein Mindestkapital. Die Meldungen erfolgen über das Portal OmaVero der Steuerverwaltung; Jahresabschlüsse und wirtschaftliche Eigentümer werden dem Handelsregister (PRH) gemeldet.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Wirtschaftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Unternehmensformen & Registrierung

Ein Unternehmen meldet sich beim Handelsregister (PRH) an und erhält eine Unternehmens-ID (Business ID); die wirtschaftlichen Eigentümer werden demselben Register gemeldet.

Wichtigste RechtsformenOy (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Oyj (Aktiengesellschaft), toiminimi (Einzelunternehmen)[3][8]Die Oy ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
Mindeststammkapital — Oy0 € (2019 abgeschafft)[3][8]Das frühere Mindestkapital von 2.500 € wurde abgeschafft. Oyj: 80.000 €.
Register, bei denen sich ein neuer Arbeitgeber anmelden mussPRH Handelsregister (Gründung, wirtschaftliche Eigentümer) → Vero (Steuern, USt, Arbeitgeber)[8][4]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Pflichten über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.

Wirtschaftliche Eigentümer (edunsaajat)Eine Person, die mehr als 25 % besitzt oder kontrolliert[8]Wird dem PRH Handelsregister gemeldet.
Einreichung des JahresabschlussesBeim Handelsregister innerhalb von 8 Monaten nach Jahresende[8]
E-RechnungsstellungEin Käufer kann eine strukturierte E-Rechnung verlangen[9]Nach dem Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung hat ein gewerblicher oder öffentlicher Käufer das Recht, eine E-Rechnung gemäß EN 16931 zu erhalten.
Dokumentenaufbewahrung10 Jahre (6 für Belege)[8]

Körperschaftsteuer (yhteisövero)

Steuersatz20 %[1][4]20 % für 2026; voraussichtliche Senkung auf 18 % ab 2027.
SteuererklärungInnerhalb von 4 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres[4]
VorauszahlungenIn 2 oder 12 Raten am 23.[4]Eine zusätzliche Vorauszahlung kann innerhalb eines Monats nach Jahresende zinsfrei geleistet werden.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden an Gebietsfremde20 % für Unternehmen / 30 % für natürliche Personen[6]Befreiung gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf 0 % für Körperschaften mit einer Beteiligung von ≥ 10 %; 35 %, wenn der wirtschaftlich Berechtigte von treuhänderisch gehaltenen Aktien unbekannt ist.
Zinsen & LizenzgebührenZinsen 0 %; Lizenzgebühren 20 % / 30 %[6]Reduzierung bei Lizenzgebühren durch Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie.
Dividenden an Gebietsansässige30 % / 34 % Kapitalerträge[1][6]Bei einer börsennotierten Gesellschaft sind 85 % der Dividende steuerpflichtige Kapitalerträge; Dividenden von nicht börsennotierten Gesellschaften folgen einer Nettovermögenswert-Regel, nach der sie teilweise als Kapitalerträge und teilweise als Erwerbseinkommen gelten.

Umsatzsteuer (arvonlisävero)

Regelsteuersatz25,5 %[2][5]Im September 2024 von 24 % angehoben.
Ermäßigte Steuersätze13,5 % und 10 %[2][5]13,5 % (ab 2026, gesenkt von 14 %): Lebensmittel, Restaurants, Bücher, Medikamente, Personenbeförderung, Beherbergung, Rundfunk. 10 %: Zeitungen, Zeitschriften. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle20.000 €[5]2025 von 15.000 € angehoben; bemessen am Kalenderjahresumsatz.
UmsatzsteuermeldungMonatlich, vierteljährlich (≤ 100k €) oder jährlich (≤ 30k €)[5]Wird über OmaVero bis zum 12. des zweiten Monats nach dem Meldezeitraum eingereicht.

Lohnabrechnung: Einkommensteuer & Sozialabgaben

Die Einkommensteuer kombiniert einen progressiven staatlichen Tarif mit einer Gemeindesteuer; der Arbeitgeber behält diese ein und zahlt Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

EinkommensteuerStaatlich 12,64 % → 37,5 % + kommunal[1][7]Die staatliche Steuertabelle für 2026 reicht von 12,64 % bis zu einem Spitzensteuersatz von 37,5 %; die Gemeindesteuer liegt nach der Reform von 2023 im Durchschnitt bei etwa 7,5 %. Kirchenmitglieder zahlen zudem Kirchensteuer.
Arbeitgeberbeiträge~20 % der Lohnsumme[7]Erwerbsabhängige Rente (TyEL, Arbeitgeberanteil ~17 %), Krankenversicherung 1,91 %, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
ArbeitnehmerbeiträgeRentenversicherung 7,3 %, Arbeitslosen-, Krankenversicherung[7]Arbeitnehmerrentenbeitrag 7,3 % (8,8 % für das Alter 53–62), Arbeitslosenversicherung 0,89 % und ein Krankenversicherungsbeitrag von ~1,98 %.
MindestlohnKein gesetzlicher Mindestlohn[7]Lohnuntergrenzen werden durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt.
MeldepflichtenEinkommensregister innerhalb von 5 Tagen nach dem Zahltag[7]Jede Lohnzahlung wird dem Einkommensregister gemeldet; die Arbeitgeberbeiträge werden bis zum 12. über OmaVero abgeführt.

Sonstige Unternehmenssteuern

GrundsteuerKommunal, Festlegung innerhalb gesetzlicher Rahmenbeträge[4]
Übertragungssteuer3 % auf Immobilien; 1,5 % auf Anteile[4]Auf Übertragungen von finnischen Immobilien und Wertpapieren.

Rechnungslegung & Jahresabschlüsse

RechnungslegungsstandardsFinnische GAAP oder IFRS[8]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet.
JahresabschlüsseEinreichung beim Handelsregister innerhalb von 8 Monaten[8]
Prüfungspflicht2 von 3: Bilanzsumme 100.000 €, Umsatz 200.000 €, 3 Mitarbeiter[8]Ein Unternehmen, das diese Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschreitet, ist von der Prüfungspflicht befreit.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
VeroilmoitusKörperschaftsteuererklärung[4]KapitalgesellschaftenjährlichInnerhalb von 4 Monaten nach GeschäftsjahresendeVeroOmaVero
EnnakkoveroKörperschaftsteuervorauszahlungen[4]KapitalgesellschaftenmonatlichAm 23. (2 oder 12 Raten)VeroOmaVero
ALVUmsatzsteuer-Voranmeldung[5]Umsatzsteuerlich registrierte PersonenmonatlichAm 12. des 2. Monats nach dem MeldezeitraumVeroOmaVero
TulorekisteriMeldung an das Einkommensregister[7]Alle ArbeitgeberanlassbezogenInnerhalb von 5 Tagen nach dem ZahltagVeroIncomes Register
TilinpäätösJahresabschlüsse[8]KapitalgesellschaftenjährlichInnerhalb von 8 Monaten nach JahresendePRHPRH

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • EnnakkoveroAm 23. (2 oder 12 Raten)
  • ALVAm 12. des 2. Monats nach dem Meldezeitraum
jährlich
  • VeroilmoitusInnerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende
  • TilinpäätösInnerhalb von 8 Monaten nach Jahresende
anlassbezogen
  • TulorekisteriInnerhalb von 5 Tagen nach dem Zahltag

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Einkommensteuergesetz (Tuloverolaki 1535/1992)Finlex · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (Arvonlisäverolaki 1501/1993)Finlex · Gesetz
  3. Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Osakeyhtiölaki 624/2006)Finlex · Gesetz
  4. Kapitalgesellschaften — KörperschaftsteuerVerohallinto · Behörde
  5. Umsatzsteuer — Sätze & EinreichungVerohallinto · Behörde
  6. Steuersätze für Dividenden & sonstige ZahlungenVerohallinto · Behörde
  7. Arbeitgeberpflichten — BeiträgeVerohallinto · Behörde
  8. Handelsregister, Jahresabschlüsse & wirtschaftlich Berechtigte (UBO)PRH · Register
  9. E-Rechnungsstellung in FinnlandEuropäische Kommission · EU

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.