Gesellschaftsformen & Registrierung
Unternehmen registrieren sich beim Unternehmensregister (UR); die Steuer- und USt-Registrierung erfolgt bei der staatlichen Finanzverwaltung (VID). Fast alle Meldungen erfolgen elektronisch über das EDS-Portal des VID.
| Wichtigste Rechtsformen | SIA (GmbH), AS (AG), IK (Einzelkaufmann), IU (Einzelunternehmen)[6][15]Die SIA ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen. |
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| Mindeststammkapital — SIA | 2.800 € (Standard) oder 1–2.799 € (SIA mit geringem Kapital)[6][15]Eine SIA mit geringem Kapital darf nur von natürlichen Personen (bis zu fünf) gegründet werden und muss eine gesetzliche Rücklage von ≥ 25 % des Jahresnettogewinns bilden. AS: 35.000 €. |
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| Zuständige Register für neue Arbeitgeber | UR (Gründung, wirtschaftliche Eigentümer) → VID (Steuern, USt, EDS) → Meldung der Mitarbeiter an das VID vor Arbeitsbeginn[15][9] |
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Weitere gesetzliche Anforderungen
Pflichten, die über die Abgabe einer Steuererklärung hinausgehen und die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.
| Fiktives Gehalt für Vorstandsmitglieder | Wenn Umsatz erzielt wird, aber niemand mindestens den Mindestlohn erhält, wird fingiert, dass ein Vorstandsmitglied diesen verdient[4][11]Übersteigt der monatliche Umsatz fünf Mindestlöhne und erhält kein Mitarbeiter oder Vorstandsmitglied mindestens den Mindestlohn (780 € im Jahr 2026), werden Sozialabgaben und Einkommensteuer auf ein fiktives Mindestlohn-Einkommen für ein Vorstandsmitglied fällig. |
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| Wirtschaftliche Eigentümer | Die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer werden beim Unternehmensregister hinterlegt[15]Müssen bei der Gründung deklariert und aktuell gehalten werden; Änderungen sind unverzüglich einzutragen. |
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| Obergrenzen für Barzahlungen | Bargeschäfte ≥ 1.500 € sind meldepflichtig; Barzahlungen über 7.200 € sind verboten[8]Grenzwerte gemäß dem Gesetz über Steuern und Gebühren; das Verbot gilt für Wirtschaftsteilnehmer. |
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| Buchhaltung | Doppelte Buchführung; Jahresabschluss gemäß dem Gesetz über Jahresabschlüsse[5]Buchhaltungsunterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren (für bestimmte Dokumente 10 Jahre). |
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Körperschaftsteuer (uzņēmumu ienākuma nodoklis)
Seit 2018 besteuert Lettland nur noch ausgeschüttete Gewinne. Einbehaltene und reinvestierte Gewinne werden mit 0 % besteuert; die Steuer fällt an, wenn der Gewinn ausgezahlt wird oder als ausgeschüttet gilt.
| Steuersatz auf ausgeschüttete Gewinne | 20 % (≈ 25 % des Nettobetrags)[1][9]Die Bemessungsgrundlage wird durch Division der Nettoausschüttung durch 0,8 hochgerechnet, sodass die effektive Belastung bei etwa 25 % des ausgezahlten Betrags liegt. |
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| Einbehaltener Gewinn | 0 %[1]Keine Besteuerung, solange der Gewinn im Unternehmen verbleibt; Reinvestitionen sind steuerfrei. |
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| Alternative Regelung (2026) | 15 % KSt + 6 % ESt auf Dividenden, für Unternehmen in Privatbesitz[1][14]Neu ab 2026: eine optionale Regelung, bei der der ausschüttungsfähige Gewinn mit dem Faktor 0,85 hochgerechnet und mit 15 % besteuert wird, wobei 6 % ESt (Quellensteuer) auf die gezahlte Dividende einbehalten werden. |
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| Steuererklärung & Zahlung | Monatlich via EDS, wenn eine Bemessungsgrundlage entsteht; zahlbar bis zum 23. des Folgemonats[1][9]Für den letzten Monat des Geschäftsjahres ist immer eine Steuererklärung erforderlich. Einige Steuerpflichtige nutzen ein quartalsweises Intervall. |
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Quellensteuern & Dividenden
| Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren (Gebietsfremde) | In der Regel 0 %[1]In den meisten Fällen kein Quellensteuereinbehalt, da Gewinne bei der Ausschüttung auf Unternehmensebene besteuert werden. Ausnahme: 20 % auf Zahlungen in Niedrigsteuerländer oder an auf der schwarzen Liste stehende Länder. |
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| Management- & Beratungsgebühren | 20 %[1]Wird auf Gebühren an Gebietsfremde einbehalten; in der EU bzw. in DBA-Staaten Ansässige können bei Vorlage von Ausgabennachweisen stattdessen auf den Nettogewinn besteuert werden. |
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| Veräußerung von Immobilien | 3 % des Kaufpreises (oder Steuer auf den Nettogewinn)[1]Bei der Veräußerung lettischer Immobilien (oder von Anteilen an immobilienreichen Gesellschaften) durch einen Gebietsfremden. |
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| DBA-Entlastung | Befreiung/Ermäßigung mit einer Ansässigkeitsbescheinigung[1] |
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Umsatzsteuer (pievienotās vērtības nodoklis)
| Normalsatz | 21 %[2][10] |
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| Ermäßigter Satz — 12 % | Arzneimittel und Medizinprodukte, Heizung, öffentlicher Verkehr, Hotels[2][10]Im Rahmen eines Pilotprojekts gilt ab dem 01.07.2026 ein Steuersatz von 12 % auf bestimmte frische Lebensmittel. |
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| Ermäßigter Steuersatz — 5 % | Bücher, Presse, Babynahrung, bestimmtes frisches Obst und Gemüse[2][10]0 % gilt für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen. |
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| Registrierungsschwelle | 50.000 € Umsatz innerhalb von beliebigen 12 Monaten[2][10]Registrierung bei der VID innerhalb von 15 Tagen nach Überschreiten der Schwelle. |
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| Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich, bis zum 20. des Folgemonats[2][10]Zahlung bis zum 23. Beinhaltet ggf. die Zusammenfassende Meldung (ZM). |
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Lohnabrechnung: Lohnsteuer & Sozialversicherung
Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ein und meldet diese monatlich an die VID.
| Einkommensteuer (IIN) | 25,5 % / 33 %[3][11]25,5 % auf Jahreseinkommen bis 105.300 €, 33 % darüber. Auf Einkommen über 200.000 € wird ein zusätzlicher Zuschlag von 3 % erhoben. |
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| Steuerfreibetrag | 550 €/Monat (6.600 €/Jahr)[3][11]Ein fester steuerfreier Mindestbetrag für alle Einwohner im Jahr 2026 (nicht mehr einkommensabhängig). |
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| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung | 10,5 %[4][11]Wird vom Arbeitgeber einbehalten (allgemeiner Beitragssatz für einen gegen alle Risiken versicherten Arbeitnehmer). |
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| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung | 23,59 %[4][11]Kombinierter Beitragssatz von Arbeitnehmer und Arbeitgeber 34,09 %. Hinzu kommt eine geringe Gebühr für das Unternehmerrisiko. |
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| Beitragsbemessungsgrenze & Solidaritätssteuer | Bemessungsgrenze 105.300 €/Jahr; Solidaritätssteuer auf darüber liegende Beträge[4][11]Beiträge oberhalb der jährlichen Bemessungsgrenze werden zu den gleichen Sätzen als Solidaritätssteuer umqualifiziert. |
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| Mindestlohn | 780 €/Monat (2026)[14] |
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| Arbeitgebermeldungen | Arbeitgebermeldung (Darba devēja ziņojums) monatlich über EDS[11][4]Meldet Löhne, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge; Zahlung der Beiträge bis zum zugewiesenen monatlichen Stichtag. |
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Weitere Steuern für Unternehmen
| Mikrounternehmenssteuer | 25 % des Umsatzes[7][12]Optionales System für Unternehmen mit einem Umsatz unter 40.000 € und bis zu 5 Mitarbeitern; ersetzt die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf das gewerbliche Einkommen des Inhabers. |
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| Grundsteuer | 0,2 %–3 % des Katasterwerts, von den Gemeinden festgelegt[13]Gebäude typischerweise 0,2–0,6 %; Grundstücke in der Regel 1,5 %. |
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| Unternehmens- & Kraftfahrzeugsteuern | Firmenwagensteuer (UVTN) und Kraftfahrzeugsteuer[14]Für firmeneigene Personenkraftwagen, nach Hubraum/Alter; Änderungen gültig ab dem 01.01.2026. |
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| Naturressourcensteuer | Auf Abbau, Umweltverschmutzung und Verpackung[9]Gilt für Nutzer von natürlichen Ressourcen sowie für Hersteller/Importeure von verpackten Gütern. |
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Rechnungslegung & Jahresabschluss
| Einreichung des Jahresabschlusses | Über die VID EDS innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende (kleine Unternehmen); 7 Monate für größere[5][9]30. April für kleine Unternehmen mit dem Kalenderjahr als Geschäftsjahr; bis zum 31. Juli für mittlere und große Unternehmen. |
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| Gesetzliche Abschlussprüfung | 2 von 3 Schwellenwerten überschritten: Bilanzsumme 800.000 €, Umsatz 1.600.000 €, 50 Mitarbeiter[5]Für kleinere Unternehmen kann anstelle einer vollständigen Prüfung eine prüferische Durchsicht durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer erforderlich sein. |
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| E-Invoicing | Obligatorisch für B2G ab 2026; B2B ab 2028[16][14]Strukturierte E-Rechnungen mit Meldung an die VID in PEPPOL BIS 3.0 / UBL 2.1 (EN 16931). Die Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor ist ab dem 01.01.2026 obligatorisch; inländisches B2B ab dem 01.01.2028. |
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| Aufbewahrungsfristen für Dokumente | 5 Jahre (10 für einige Dokumente)[5] |
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Fristenkalender
Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.
monatlich
UIN20. des Folgemonats; Zahlung bis zum 23.PVN20. des Folgemonats; Zahlung bis zum 23.DDZBis zum zugewiesenen monatlichen StichtagPVN EU20. des Folgemonats
jährlich
GPInnerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende (kleine); bis zu 7 Monaten (größere)
anlassbezogen
UBOBei Gründung und unverzüglich bei Änderungene-invoicePro Transaktion, gemeldet an die VID