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Slowakei Unternehmenssteuern

Die Slowakei besteuert Unternehmensgewinne mit 21 %, mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 % für Kleinunternehmen (Umsatz bis 100.000 €) und einem Steuersatz von 24 % für Großunternehmen (Steuerbemessungsgrundlage über 5 Mio. €). Die Umsatzsteuer stieg 2025 auf 23 %. Bei der Lohnabrechnung fallen hohe Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge an, und seit 2025 gilt für Unternehmen eine Finanztransaktionssteuer. Die Einreichung von Steuererklärungen erfolgt über die Finanzverwaltung.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder gewählter Steuerzeitraum)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Eine Gesellschaft wird über die Bezirksgerichte in das Handelsregister eingetragen; wirtschaftlich Berechtigte werden im nicht-öffentlichen Teil dieses Registers erfasst.

Wichtigste Rechtsformens.r.o. (GmbH), a.s. (AG), j.s.a. (vereinfachte AG)[3][8]Die s.r.o. ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
Mindeststammkapitals.r.o.: 5.000 €; a.s.: 25.000 €; j.s.a.: 1 €[3][8]
Meldepflichtige Register für neue ArbeitgeberHandelsregister (Gründung, UBO) → Finanzverwaltung (Steuern, USt) → Sociálna poisťovňa & Krankenversicherungen[8][5]

Sonstige gesetzliche Anforderungen

Pflichten über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.

Finanztransaktionssteuer0,4 % der Belastungen, gedeckelt auf 40 € pro Transaktion[4]Seit 2025 für juristische Personen in Kraft; 0,8 % auf Barabhebungen und 2 €/Jahr pro Karte. Ab 2026 fallen Einzelunternehmer aus dem Geltungsbereich, aber Gesellschaften bleiben steuerpflichtig.
Wirtschaftlich BerechtigteErfasst im Handelsregister[8]Eine Person mit mehr als 25 % Anteilsbesitz oder Kontrolle; Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor Geschäfte machen, registrieren sich ebenfalls im RPVS.
JahresabschlussEingereicht beim Register der Jahresabschlüsse[9]In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Jahresende.
Aufbewahrungsfristen10 Jahre[9]

Körperschaftsteuer (daň z príjmov)

Regelsatz21 %[1][5]Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 100.000 € und 5 Mio. €.
Steuersatz für Kleinunternehmen10 % (Umsatz bis 100.000 €)[1][5]
Steuersatz für Großunternehmen24 % (Steuerbemessungsgrundlage über 5 Mio. €)[1][5]
Mindeststeuer340 € bis 11.520 € je nach Umsatz[1]Eine Mindestkörperschaftsteuer (daňová licencia) gilt auch für verlustmachende Unternehmen.
Steuererklärung & Vorauszahlungen3 Monate nach Jahresende; monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen[5]Verlängerbar um bis zu 3 Monate (6 bei ausländischen Einkünften). Vorauszahlungen: keine, wenn vorherige Steuer ≤ 5.000 €, vierteljährlich bis 16.600 €, darüber monatlich.

Quellensteuern & Dividenden

Zinsen & Lizenzgebühren (Steuerausländer)19 % (35 % nicht kooperativ)[1][5]Ein Steuersatz von 35 % gilt für nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete; verbundene EU-Unternehmen sind gemäß den Richtlinien befreit.
Dividenden an natürliche Personen7 %[1]Auf Gewinne, die ab 2025 erzielt werden. Dividenden zwischen gebietsansässigen/EU-Unternehmen werden in der Regel nicht besteuert.
Dividenden an Unternehmen0 % (35 % nicht kooperativ)[1]

Umsatzsteuer (DPH)

Regelsatz23 %[2][6]2025 von 20 % angehoben.
Ermäßigte Steuersätze19 % und 5 %[2][6]5 %: Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher, Beherbergung, Restaurantessen. 19 %: sonstige Lebensmittel, Strom. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle50.000 € (sofort bei 62.500 €)[6]
Umsatzsteuer-Voranmeldung & KontrollmeldungBis zum 25.; Kontrollmeldung zusammen mit der Voranmeldung[6]Monatlich oder vierteljährlich, wenn der Vorjahresumsatz unter 100.000 € lag.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: Lohnsteuer & Sozialversicherung

Die Einkommensteuer ist progressiv; der Arbeitgeber behält sie ein und zahlt hohe Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.

Einkommensteuer19 % / 25 % / 30 % / 35 %[1][7]Steuerstufen 2026: 19 % bis 43.983 €, 25 % bis 60.349 €, 30 % bis 75.010 €, 35 % darüber.
Arbeitgeberbeiträge~36,2 % des Bruttolohns[7]Sozial- und Krankenversicherung; der Krankenversicherungsbeitragssatz ist für 2026 gestiegen.
Arbeitnehmerbeiträge~14,4 % des Bruttolohns[7]Einschließlich eines für 2026 auf 5 % erhöhten Krankenversicherungsbeitragssatzes.
Mindestlohn915 €/Monat (2026)[7]

Weitere Unternehmenssteuern

KraftfahrzeugsteuerFür gewerblich genutzte Fahrzeuge[5]
GrundsteuerKommunal, auf Grundstücke und Gebäude[5]

Buchführung & Jahresabschlüsse

RechnungslegungsstandardsSlowakische Rechnungslegungsvorschriften oder IFRS[9]
Gesetzliche Abschlussprüfung2 von 3: Bilanzsumme 4 Mio. €, Umsatz 8 Mio. €, 50 Mitarbeiter[9]
EinreichungRegister der Jahresabschlüsse, innerhalb von 3 Monaten[9]

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
DPPOKörperschaftsteuererklärung[5]Unternehmenjährlich3 Monate nach Jahresende (verlängerbar)Finančná správaFinancial Administration
DPHUmsatzsteuererklärung[6]Umsatzsteuerlich registrierte Personenmonatlich25. des FolgemonatsFinančná správaFinancial Administration
Kontrolný výkazUmsatzsteuer-Kontrollmeldung[6]Umsatzsteuerlich registrierte Personenmonatlich25. des FolgemonatsFinančná správaFinancial Administration
FTTFinanztransaktionssteuer[4]Juristische PersonenmonatlichEnde des FolgemonatsFinančná správaFinancial Administration
PayrollLohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge[7]Alle ArbeitgebermonatlichBis zu den gesetzlichen, an den Zahltag gebundenen FristenFinančná správa / Sociálna poisťovňaFinancial Administration
Financial statementsJahresabschlüsse[9]UnternehmenjährlichInnerhalb von 3 Monaten nach JahresendeRÚZRegister of Financial Statements

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • DPH25. des Folgemonats
  • Kontrolný výkaz25. des Folgemonats
  • FTTEnde des Folgemonats
  • PayrollBis zu den gesetzlichen, an den Zahltag gebundenen Fristen
jährlich
  • DPPO3 Monate nach Jahresende (verlängerbar)
  • Financial statementsInnerhalb von 3 Monaten nach Jahresende

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Einkommensteuergesetz (zákon č. 595/2003 Z. z.)Slov-Lex · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (zákon č. 222/2004 Z. z.)Slov-Lex · Gesetz
  3. Handelsgesetzbuch (zákon č. 513/1991 Zb.)Slov-Lex · Gesetz
  4. Finanztransaktionssteuergesetz (zákon č. 279/2024 Z. z.)Slov-Lex · Gesetz
  5. Körperschaftsteuer — LeitfadenFinančná správa · Behörde
  6. Umsatzsteuer — LeitfadenFinančná správa · Behörde
  7. Lohn- und Gehaltsabrechnung — Lohnsteuer & SozialversicherungFinančná správa · Behörde
  8. Handelsregister & wirtschaftliche EigentümerJustizministerium · Register
  9. Register der JahresabschlüsseRegister účtovných závierok · Register

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.