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Slowenien Unternehmenssteuern

Slowenien besteuert Unternehmensgewinne mit einem vorübergehenden Steuersatz von 22 % (der Grundsteuersatz von 19 % wurde für die Jahre 2024–2028 auf 22 % angehoben, um den Wiederaufbau nach den Überschwemmungen zu finanzieren). Die Mehrwertsteuer beträgt 22 %, die Einkommensteuer ist progressiv bis 50 %, und die Sozialabgaben werden in etwa gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Einreichung erfolgt über das System eDavki der FURS; Jahresabschlüsse werden bei der AJPES eingereicht.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Wirtschaftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Gesellschaften werden über die zentrale Anlaufstelle AJPES / SPOT in das Gerichtsregister eingetragen; wirtschaftliche Eigentümer werden in das RDL-Register bei der AJPES eingetragen.

Wichtigste Rechtsformend.o.o. (GmbH), d.d. (AG), s.p. (Einzelunternehmer)[3][7]Die d.o.o. ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
Mindeststammkapitald.o.o.: 7.500 €; d.d.: 25.000 €[3][7]
Meldepflichtige Register für neue ArbeitgeberGerichtsregister / AJPES (Gründung, wirtschaftliche Eigentümer) → FURS (Steuer & MwSt)[7][4]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Verpflichtungen über die Einreichung einer Steuererklärung hinaus, die jedes operative Unternehmen erfüllen muss.

Wirtschaftliche Eigentümer (RDL)Eine Person, die mehr als 25 % kontrolliert; Meldung an die AJPES[7]Änderungen sind innerhalb von 8 Tagen zu melden.
Einreichung des JahresabschlussesAn die AJPES innerhalb von 3 Monaten (8 für die Offenlegung)[7]
E-RechnungsstellungObligatorisch für den öffentlichen Sektor (e-SLOG); B2B ab 2028[8]
Aufbewahrungspflichten10 Jahre[2]

Körperschaftsteuer (DDPO)

Steuersatz22 % (2026)[1][4]Der Grundsteuersatz von 19 % wird für 2024–2028 vorübergehend auf 22 % angehoben, um den Wiederaufbau nach den Überschwemmungen zu finanzieren; ab 2029 sinkt er wieder auf 19 %.
Säule Zwei15 % Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen[4]Für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. €.
Steuererklärung & VorauszahlungenErklärung bis 31. März; monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen[4]Die DDPO-Erklärung ist 3 Monate nach Jahresende fällig. Vorauszahlungen erfolgen monatlich, wenn die jährliche Vorauszahlung 400 € übersteigt, andernfalls quartalsweise.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren (Nichtansässige)15 %[1][4]Steuerbefreiung (0 %) gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie für eine Beteiligung von ≥ 10 %, die zwei Jahre lang gehalten wird; die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie beseitigt die Quellensteuer zwischen verbundenen Unternehmen.
Dividenden an ansässige natürliche Personen25 %[6]Eine pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Dividenden zwischen ansässigen Gesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei.

Mehrwertsteuer (DDV)

Normalsatz22 %[2][5]
Ermäßigte Steuersätze9,5 % und 5 %[2][5]9,5 %: Lebensmittel, Medikamente, Beherbergung, Personenbeförderung. 5 %: Bücher und Zeitungen. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle60.000 €[5]Wurde im Jahr 2025 von 50.000 € angehoben.
MwSt-ErklärungMonatlich (quartalsweise unter 210.000 €) zum Monatsende[5]Fällig am letzten Werktag des Folgemonats (am 20., wenn eine Zusammenfassende Meldung (ZM) eingereicht wird).

Lohnbuchhaltung: Einkommensteuer & Sozialabgaben

Die Einkommensteuer ist progressiv in fünf Tarifstufen; der Arbeitgeber behält sie ein und zahlt die Sozialabgaben zusammen mit einem höheren Arbeitnehmeranteil.

Einkommensteuer (dohodnina)16 % → 50 %[6]Tarifstufen für 2026: 16 % / 26 % / 33 % / 39 % / 50 %, mit einem allgemeinen Freibetrag von 5.551,93 €.
Sozialabgaben Arbeitnehmer22,1 % (+1 % Pflege)[6]Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Elternschaftsversicherung; ab Mitte 2025 wurde ein Pflegeversicherungsbeitrag von 1 % eingeführt.
Sozialabgaben Arbeitgeber16,1 % (+1 % Pflege)[6]
Mindestlohn1.481,88 €/Monat brutto (2026)[6]
MeldewesenMonatliche REK-Lohnabrechnungsformulare über eDavki[6]Einkommensteuer und Beiträge werden etwa am zehnten des Folgemonats abgeführt.

Sonstige Unternehmenssteuern

Grunderwerbsteuer2 % auf Übertragungen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen[4]
Finanzdienstleistungssteuer8,5 % auf Finanzdienstleistungsgebühren[4]
Befristete Bankenabgabe0,2 % der Bankbilanzsumme[4]Eine von 2024 bis 2028 erhobene Bankenabgabe zur Finanzierung des Wiederaufbaus nach Überschwemmungen.

Rechnungswesen & Jahresabschlüsse

RechnungslegungsstandardsSlowenische Rechnungslegungsstandards (SRS) oder IFRS[3]IFRS ist für börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherer obligatorisch.
JahresabschlussAn AJPES innerhalb von 3 Monaten (8 für die Offenlegung)[7]
Gesetzliche AbschlussprüfungMittelgroße und große Unternehmen[3]Kleine Unternehmen werden nur geprüft, wenn sie börsennotiert sind; die Schwellenwerte für die Größenklassen wurden für die Jahre ab 2024 angehoben.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
DDPOKörperschaftsteuererklärung[4]Kapitalgesellschaftenjährlich31. März (Kalenderjahr)FURSeDavki
DDV-OUmsatzsteuererklärung[5]UmsatzsteuerpflichtigemonatlichLetzter Werktag des FolgemonatsFURSeDavki
REKLohn- und Beitragsformulare[6]Alle ArbeitgebermonatlichEtwa am 10. des FolgemonatsFURSeDavki
Annual reportJahresabschluss[7]KapitalgesellschaftenjährlichInnerhalb von 3 Monaten (8 für die Offenlegung)AJPESAJPES
RDLRegister der wirtschaftlichen Eigentümer[7]Alle UnternehmenanlassbezogenInnerhalb von 8 Tagen nach einer ÄnderungAJPESeRDL

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • DDV-OLetzter Werktag des Folgemonats
  • REKEtwa am 10. des Folgemonats
jährlich
  • DDPO31. März (Kalenderjahr)
  • Annual reportInnerhalb von 3 Monaten (8 für die Offenlegung)
anlassbezogen
  • RDLInnerhalb von 8 Tagen nach einer Änderung

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Körperschaftsteuergesetz (ZDDPO-2)PIS — Slowenisches Rechtsregister · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (ZDDV-1)PIS — Slowenisches Rechtsregister · Gesetz
  3. Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften (ZGD-1)PIS — Slowenisches Rechtsregister · Gesetz
  4. Körperschaftsteuer — LeitfadenFURS (Finanzverwaltung) · Behörde
  5. Umsatzsteuer (DDV) — LeitfadenFURS (Finanzverwaltung) · Behörde
  6. Einkommensteuer & BeiträgeFURS (Finanzverwaltung) · Behörde
  7. Unternehmensregister, Jahresabschlüsse & wirtschaftliche Eigentümer (RDL)AJPES · Register
  8. E-Rechnungen in SlowenienEuropäische Kommission · EU

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.