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Estland Unternehmenssteuern

Estland besteuert Unternehmensgewinne erst bei ihrer Ausschüttung: Einbehaltene und reinvestierte Gewinne werden mit 0 % besteuert, Ausschüttungen mit 22 %. Die Umsatzsteuer beträgt 24 % und die Einkommensteuer pauschal 22 % bei einem Steuerfreibetrag von 700 €/Monat. Fast alles wird online über e-MTA und das e-Business Register eingereicht.

Währung EUR (€)Steuerjahr KalenderjahrEU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Unternehmen werden im e-Business Register registriert (vollständig online, oft innerhalb eines Tages); Steuerangelegenheiten werden über das e-MTA-Portal der Steuer- und Zollbehörde abgewickelt.

Wichtigste RechtsformenOÜ (private GmbH), AS (AG), FIE (Einzelunternehmen)[6][17]Die OÜ ist die Standardwahl; sie kann vollständig online gegründet und geführt werden, auch über die e-Residency.
Mindeststammkapital — OÜ0,01 € (Mindestkapital 2023 abgeschafft)[6][17]Das frühere Mindestkapital von 2.500 € wurde abgeschafft. Bei einem Kapital von unter 2.500 € haften die Gesellschafter im Insolvenzfall persönlich bis zur Höhe des Fehlbetrags. AS: 25.000 €.
Meldepflichtige Register für neue Arbeitgebere-Business Register (Gründung, UBO) → e-MTA (Steuern, USt.) → Beschäftigungsregister (TÖR), bevor ein Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt[17][16]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Pflichten über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operative Unternehmen erfüllen muss.

Vorstandsgehalt — nicht obligatorischKeine Regelung für ein fiktives Gehalt; ein Vorstandsmitglied muss kein Gehalt beziehen[7][13]Im Gegensatz zu Lettland und Litauen unterstellt Estland einem unbezahlten Vorstandsmitglied keinen Mindestlohn. Wird jedoch eine Vorstandsvergütung gezahlt, fallen darauf 33 % Sozialsteuer und 22 % Einkommensteuer an, unabhängig vom Wohnsitz des Mitglieds.
Wirtschaftlich BerechtigteUBO-Daten im Unternehmensregister; Aktualisierungen innerhalb von 30 Tagen[17]Deklaration bei der Gründung, Bestätigung mit jedem Jahresabschluss. Sanktionen bis zu 32.000 € für eine juristische Person.
KontaktpersonErforderlich, wenn sich der Vorstand im Ausland befindet[17]Nur qualifizierte Anbieter (Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, lizenzierter Dienstleister) dürfen als solche fungieren; die Ernennung ist zeitlich befristet.
Aufbewahrung von Dokumenten7 Jahre[5]Buchhaltungsbelege und Aufzeichnungen, ab dem Ende des Geschäftsjahres.

Körperschaftsteuer (tulumaks)

Estlands Markenzeichen: Gewinne bleiben unversteuert, solange sie im Unternehmen verbleiben. Die Einkommensteuer fällt erst bei einer Ausschüttung an und wird monatlich mit dem Formular TSD deklariert.

Einbehaltene Gewinne0 %[1][7]Keine Steuer, solange der Gewinn einbehalten oder reinvestiert wird.
Ausgeschüttete Gewinne22 %[1][8]Die Steuer beträgt 22 % der Bruttoausschüttung; da die Bemessungsgrundlage hochgerechnet wird, entspricht dies etwa 28,2 % des ausgezahlten Nettobetrags. Der frühere ermäßigte Satz von 14 % und die 7 % Quellensteuer auf Dividenden wurden ab 2025 abgeschafft — es gilt nun ein einheitlicher Steuersatz.
Sachbezüge & nicht geschäftsbedingte KostenMit 22 % besteuert[1][7]Sachbezüge, Geschenke, Bewirtungen und Ausgaben, die nicht mit der Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen, werden wie Ausschüttungen besteuert.
Erklärung & ZahlungFormular TSD, monatlich bis zum 10.[9]Ausschüttungen und andere steuerpflichtige Unternehmensposten werden bis zum 10. des Folgemonats deklariert und bezahlt.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden an Gebietsfremde0 %[1][8]Keine Quellensteuer — der Gewinn wird bereits bei der Ausschüttung auf Unternehmensebene besteuert.
Zinsen an GebietsfremdeIn der Regel 0 %[1]
Lizenzgebühren an Gebietsfremde10 %[1]Ermäßigt oder entfallend gemäß Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie.
Gehälter, Vorstands- & Dienstleistungsvergütungen22 %[1][7]Wird bei Zahlungen an gebietsfremde natürliche Personen einbehalten; Vorstandsvergütungen für ein estnisches Unternehmen sind immer in Estland steuerpflichtig.
Dividenden an gebietsansässige natürliche PersonenKeine weitere persönliche Steuer[8]Bereits auf Unternehmensebene mit 22 % besteuert; der alte 7 %-Zuschlag auf die Regelung zum ermäßigten Steuersatz ist entfallen.

Umsatzsteuer (käibemaks)

Normalsatz24 %[2][10]Erhöht von 22 % am 01.07.2025.
Ermäßigter Satz — 13 %Hotel- & Beherbergungsdienstleistungen[2][10]
Ermäßigter Steuersatz — 9 %Bücher & Zeitschriften (gedruckt und elektronisch), gelistete Arzneimittel[2][10]0 % gilt für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle40.000 € steuerpflichtiger Umsatz pro Jahr[2][10]Registrierung bei der e-MTA innerhalb von 3 Werktagen nach Überschreiten der Schwelle.
UmsatzsteuervoranmeldungFormular KMD, monatlich bis zum 20.[10]Zahlung am selben Tag fällig. Die Zusammenfassende Meldung (VD) ist bis zum 20. einzureichen.

Lohnabrechnung: Einkommen- & Sozialsteuer

Der Arbeitgeber behält die Einkommensteuer und die Renten-/Arbeitslosenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers ein, fügt die Sozialsteuer und die Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers hinzu und reicht monatlich das Formular TSD ein.

Einkommensteuer (tulumaks)22 % Einheitssteuersatz[1][11]Die geplante Erhöhung auf 24 % wurde abgesagt — der Steuersatz bleibt 2026 bei 22 %.
Grundfreibetrag700 €/Monat (8.400 €/Jahr)[12]Ab 2026 ist der Freibetrag ein fester Betrag für alle und sinkt nicht mehr mit steigendem Einkommen (der „Steuerbuckel“ wird abgeschafft).
Sozialsteuer (Arbeitgeber)33 %[3][13]Wird zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Mindestbemessungsgrundlage 886 €, sodass die Mindeststeuerschuld bei 292,38 €/Monat liegt.
Arbeitslosenversicherung1,6 % Arbeitnehmer + 0,8 % Arbeitgeber[13]
Kapitalgedeckte Altersvorsorge (II. Säule)2 % / 4 % / 6 % Arbeitnehmer[13]Obligatorisch für nach 1982 geborene Einwohner; der Arbeitnehmer wählt den Satz, und 2 % der Sozialsteuer des Arbeitgebers fließen auf das Konto.
Mindestlohn886 €/Monat; 946 € ab April 2026[13]
MeldepflichtenFormular TSD monatlich bis zum 10.[9]Umfasst Einkommensteuer, Sozialsteuer, Arbeitslosenversicherung und Beiträge zur kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Weitere Unternehmenssteuern

Grundsteuer0,1 %–1,0 % (Wohnbaufläche) bis zu 2,0 % (sonstige) des Bodenwerts[4][14]Kommunal, nur auf den Bodenwert — Estland erhebt keine Gebäudesteuer. Ab 2026 legt jede Gemeinde ihre eigene Kappungsgrenze für den jährlichen Anstieg fest (10–100 %).
KraftfahrzeugsteuerJährliche Steuer + einmalige Zulassungsgebühr[15][19]Gilt seit 2025 für jedes zugelassene Fahrzeug; jährliche Steuer an die EMTA (Zahlung ≥Hälfte bis 15. Juni, Rest bis 15. Dez.), Zulassungsgebühr an die Transport Administration.
VerbrauchsteuernAlkohol, Tabak, Kraftstoff, Strom, Verpackungen[7]Die Steuersätze für Alkohol und Tabak sind zum 01.01.2026 um +10 % gestiegen; die Verbrauchsteuer auf Kraftstoff und Strom steigt zum 01.05.2026.

Buchhaltung & Jahresabschlüsse

Einreichung des JahresabschlussesBeim e-Business Register innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende[5][18]30. Juni für Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr; muss auch ohne Geschäftstätigkeit eingereicht werden. Verspätete Einreichung kann ohne Vorwarnung mit einem Bußgeld geahndet werden und letztlich zur Löschung führen.
Schwellenwerte für Wirtschaftsprüfung / prüferische DurchsichtWirtschaftsprüfung, wenn 2 von 3 Kriterien erfüllt sind: Umsatz 5 Mio. €, Bilanzsumme 2,5 Mio. €, 50 Mitarbeiter[5]Bei niedrigeren Schwellenwerten ist eine vereinfachte prüferische Durchsicht erforderlich (Umsatz 2 Mio. €, Bilanzsumme 1 Mio. €, 24 Mitarbeiter). Die Schwellenwerte wurden ab dem Geschäftsjahr 2024 um +25 % angehoben.
E-RechnungsstellungEin Käufer kann maschinenlesbare E-Rechnungen verlangen[5]Seit 2025 kann ein registrierter Empfänger von E-Rechnungen strukturierte E-Rechnungen verlangen; es gibt noch keine allgemeine inländische B2B-Pflicht.
Aufbewahrungsfristen7 Jahre[5]

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
TSDEinkommen- & Sozialsteuererklärung (Lohnabrechnung + Ausschüttungen)[9]Arbeitgeber und ausschüttende Unternehmenmonatlich10. des FolgemonatsEMTAe-MTA
KMDUmsatzsteuervoranmeldung[10]Umsatzsteuerlich registrierte Personenmonatlich20. des FolgemonatsEMTAe-MTA
VDZusammenfassende Meldung[10]Lieferanten, die innergemeinschaftliche Lieferungen ausführenmonatlich20. des FolgemonatsEMTAe-MTA
TÖRAnmeldung von Arbeitnehmern[16]Alle ArbeitgeberanlassbezogenBevor der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmtEMTAe-MTA
UBODaten der wirtschaftlich Berechtigten[17]Alle UnternehmenanlassbezogenBei Gründung; Aktualisierungen innerhalb von 30 Tagene-Business Registere-Business Register
Annual reportJahresabschluss[5][18]Alle UnternehmenjährlichInnerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende (30. Juni)e-Business Registere-Business Register
Motor vehicle taxKraftfahrzeugsteuer[15]Halter von zugelassenen Fahrzeugenjährlich≥Hälfte bis 15. Juni, Rest bis 15. Dez.EMTAe-MTA
Land taxGrundsteuer[4][14]Grundstückseigentümerjährlich≤100 € bis 31. März; sonst ≥50 % bis 31. März, Rest bis 1. Okt.EMTAe-MTA

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • TSD10. des Folgemonats
  • KMD20. des Folgemonats
  • VD20. des Folgemonats
jährlich
  • Annual reportInnerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende (30. Juni)
  • Motor vehicle tax≥Hälfte bis 15. Juni, Rest bis 15. Dez.
  • Land tax≤100 € bis 31. März; sonst ≥50 % bis 31. März, Rest bis 1. Okt.
anlassbezogen
  • TÖRBevor der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt
  • UBOBei Gründung; Aktualisierungen innerhalb von 30 Tagen

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Einkommensteuergesetz (Tulumaksuseadus), konsolidierter englischer TextRiigi Teataja — State Gazette · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (Käibemaksuseadus), konsolidierter englischer TextRiigi Teataja — State Gazette · Gesetz
  3. Sozialsteuergesetz (Sotsiaalmaksuseadus), konsolidierte englische FassungRiigi Teataja — Staatsanzeiger · Gesetz
  4. Kommunalsteuergesetz / Grundsteuergesetz, konsolidierte englische FassungRiigi Teataja — Staatsanzeiger · Gesetz
  5. Rechnungslegungsgesetz (Raamatupidamise seadus), konsolidierte englische FassungRiigi Teataja — Staatsanzeiger · Gesetz
  6. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik), konsolidierte englische FassungRiigi Teataja — Staatsanzeiger · Gesetz
  7. Einkommen- und Sozialsteuer — LeitfadenEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  8. Besteuerung von DividendenEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  9. Einreichung des Erklärungsformulars TSDEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  10. Umsatzsteuer — LeitfadenEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  11. SteuersätzeEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  12. Berechnung des GrundfreibetragsEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  13. SozialsteuerEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  14. GrundsteuerEMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  15. Kraftfahrzeugsteuer — Zahlungstermine 2026EMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  16. Registrierung von Beschäftigungsverhältnissen (TÖR)EMTA (Steuer- und Zollamt) · Behörde
  17. e-HandelsregisterZentrum für Register und Informationssysteme (RIK) · Register
  18. Jahresabschluss — EinreichungZentrum für Register und Informationssysteme (RIK) · Register
  19. Kraftfahrzeugsteuer & ZulassungsgebührVerkehrsbehörde · Behörde

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.