Gesellschaftsformen & Registrierung
Eine Gesellschaft wird notariell gegründet und in das Handelsregister eingetragen, anschließend erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt; wirtschaftlich Berechtigte werden in das Transparenzregister eingetragen.
| Wichtigste Rechtsformen | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (haftungsbeschränkt), AG (Aktiengesellschaft), GmbH & Co. KG[5][8]Die GmbH ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen. |
|---|
| Mindestkapital | GmbH 25.000 € (12.500 € eingezahlt); UG 1 €; AG 50.000 €[5]Eine UG muss 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis ihr Kapital 25.000 € erreicht und sie in eine GmbH umgewandelt werden kann. |
|---|
| Zuständige Behörden und Register bei Neugründung | Handelsregister (über Notar) → Gewerbeamt → Finanzamt → Transparenzregister[8][9] |
|---|
Weitere gesetzliche Anforderungen
Pflichten über die Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.
| B2B-E-Rechnung | Schrittweise Einführung der obligatorischen strukturierten E-Rechnung[11][3]Seit 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Die Ausstellung wird ab 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab 2028 für alle Unternehmen zur Pflicht. Formate: XRechnung, ZUGFeRD, Peppol BIS. |
|---|
| Wirtschaftlich Berechtigte | Eintragung im Transparenzregister[9]Eine Person, die mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält, gilt als wirtschaftlich Berechtigter; Einträge erfolgen bei Gründung und sind unverzüglich zu aktualisieren (Geldwäschegesetz, GwG). |
|---|
| Offenlegung des Jahresabschlusses | Veröffentlichung im Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten[6]Kapitalgesellschaften legen ihre Jahresabschlüsse über den Bundesanzeiger offen; bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €. |
|---|
| Aufbewahrungsfristen | 10 Jahre (Bücher & Rechnungen)[6]Seit 2025: 8 Jahre für Buchungsbelege; 6 Jahre für Geschäftskorrespondenz. |
|---|
Körperschaft- & Gewerbesteuer
Eine Kapitalgesellschaft zahlt Körperschaftsteuer auf Bundesebene zuzüglich einer kommunalen Gewerbesteuer. Da der Gewerbesteuer-Hebesatz lokal festgelegt wird, hängt der Gesamtsatz vom Sitz des Unternehmens ab.
| Körperschaftsteuer | 15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 15,825 %[1][7]Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer. Der Bundessteuersatz von 15 % sinkt ab 2028 in jährlichen Schritten: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031) und 10 % (2032). |
|---|
| Gewerbesteuer | 3,5 % × kommunaler Hebesatz (≈ 14–17 %)[2][7]Die Steuermesszahl von 3,5 % wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert (mindestens 200 %, oft 400–500 %). Kapitalgesellschaften erhalten keinen Gewerbesteuerfreibetrag. |
|---|
| Effektiver Gesamtsteuersatz | ≈ 30 % (etwa 29–33 %)[7]Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen, abhängig von der Gemeinde. |
|---|
| Steuererklärungen & Vorauszahlungen | Jahressteuererklärungen bis zum 31. Juli; Vorauszahlungen vierteljährlich[1][2]Die Frist verlängert sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres, wenn ein Steuerberater beauftragt wird. KSt-Vorauszahlungen: 10. Mär/Jun/Sep/Dez; Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 15. Feb/Mai/Aug/Nov. |
|---|
Quellensteuern & Dividenden
| Dividenden | 26,375 % (25 % + Solidaritätszuschlag)[4][1]Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ermöglicht eine Befreiung (0 %) bei einer Beteiligung von ≥ 10 % und einer Haltedauer von einem Jahr; Doppelbesteuerungsabkommen und Teilerstattungen reduzieren den Satz für andere ausländische Unternehmensempfänger. |
|---|
| Zinsen | Grundsätzlich 0 %[4]Die meisten Zinszahlungen an Steuerausländer unterliegen nicht der Quellensteuer; bestimmte gewinnabhängige Zinsen oder Bankzinsen können jedoch quellensteuerpflichtig sein. |
|---|
| Lizenzgebühren (Steuerausländer) | 15,825 % (15 % + Solidaritätszuschlag)[4]Reduziert oder erlassen im Rahmen der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie sowie von Doppelbesteuerungsabkommen. |
|---|
| Kapitalerträge natürlicher Personen | 26,375 % pauschal[4]Eine finale Quellensteuer (Abgeltungsteuer) auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne, zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer. |
|---|
Umsatzsteuer
| Regelsatz | 19 %[3] |
|---|
| Ermäßigter Steuersatz | 7 %[3]Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, öffentlicher Nahverkehr, Hotelübernachtungen und kulturelle Veranstaltungen. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. |
|---|
| Kleinunternehmerregelung | Vorjahr ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 €[3]Ein Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus; ein Überschreiten der Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr beendet die Befreiung sofort. |
|---|
| Umsatzsteuererklärung | Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich bis zum 10.[3]Eine Fristverlängerung um einen Monat ist möglich (Dauerfristverlängerung). Zudem wird eine Umsatzsteuerjahreserklärung eingereicht. |
|---|
Lohnbuchhaltung: Lohnsteuer & Sozialversicherung
Der Arbeitgeber behält die progressive Lohnsteuer und etwa die Hälfte der Sozialabgaben ein und zahlt die andere Hälfte; für die Beiträge gelten Beitragsbemessungsgrenzen.
| Einkommensteuer | 14 % → 45 %, progressiv[4]0 % bis 12.348 € (Grundfreibetrag 2026), ansteigend von 14 % auf 42 % bis 69.878 €, 42 % bis 277.825 €, danach 45 %. Für hohe Einkommen gilt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %; Kirchenmitglieder zahlen zudem 8–9 % Kirchensteuer. |
|---|
| Renten- & Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 % (geteilt)[10]Wird in etwa hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €/Jahr (2026). |
|---|
| Kranken- & Pflegeversicherung | Krankenversicherung ~14,6 % + Zusatzbeitrag; Pflegeversicherung 3,6 % (geteilt)[10]Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €/Jahr (2026). Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung. |
|---|
| Mindestlohn | 13,90 €/Stunde (2026)[10] |
|---|
| Meldepflichten | Lohnsteuer-Anmeldung monatlich bis zum 10.[4][10]Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich gemeldet und an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt. |
|---|
Weitere Unternehmenssteuern
| Grundsteuer | Kommunal, auf eigenen Grundbesitz[7]Ab 2025 reformiert mit neuen Bewertungen und kommunalen Hebesätzen. |
|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 %–6,5 %, festgelegt durch die einzelnen Bundesländer[7]Beim Kauf von deutschen Immobilien (Grunderwerbsteuer). |
|---|
| Verbrauchs- & Energiesteuern | Energie, Strom, Alkohol, Tabak[7] |
|---|
Buchhaltung & Jahresabschlüsse
| Rechnungslegungsstandards | Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS[6]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet; Einzelabschlüsse erfolgen nach HGB. |
|---|
| Größenklassen | Klein: ≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 15 Mio. € Umsatzerlöse, ≤ 50 Mitarbeiter[6]Mittelgroß bis zu 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250 Mitarbeiter; größere Unternehmen darüber. Die Größenklasse bestimmt die Prüfungs- und Offenlegungspflichten. |
|---|
| Gesetzliche Abschlussprüfung | Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[6]Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind in der Regel von der gesetzlichen Abschlussprüfung befreit. |
|---|
| Aufstellung & Offenlegung | Aufstellung innerhalb von 3–6 Monaten; Offenlegung innerhalb von 12 Monaten[6]Kleine Gesellschaften haben für die Aufstellung bis zu 6 Monate Zeit; die Offenlegung beim Bundesanzeiger muss innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag erfolgen. |
|---|
Fristenkalender
Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.
monatlich
USt-VA10. des FolgezeitraumsLSt-Anmeldung10. des FolgemonatsBeitragsnachweisVorletzter Bankarbeitstag des Monats
jährlich
KSt 131. Juli (später mit Steuerberater)GewSt31. Juli (später mit Steuerberater)USt annual31. Juli (später mit Steuerberater)OffenlegungInnerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende
anlassbezogen
e-RechnungBei RechnungsstellungUBOBei Gründung und unverzüglich bei Änderungen