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Luxemburg Unternehmenssteuern

Luxemburg besteuert Unternehmensgewinne auf drei Ebenen — 16 % Körperschaftsteuer, ein Solidaritätszuschlag von 7 % darauf und eine Gewerbesteuer —, was in der Stadt Luxemburg einer Gesamtbelastung von etwa 23,87 % entspricht. Die Umsatzsteuer hat mit 17 % den niedrigsten Normalsatz in der EU. Die Beteiligungsfreistellung macht das Land zu einem wichtigen Standort für Holdinggesellschaften. Die Einreichung erfolgt über die Administration des contributions directes.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Wirtschaftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Eine Gesellschaft wird in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen; wirtschaftlich Berechtigte werden im RBE-Register gemeldet.

Wichtigste RechtsformenSARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), SA (Aktiengesellschaft), SARL-S (vereinfacht)[3][7]Die SARL ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
MindestkapitalSARL: 12.000 €; SA: 30.000 €; SARL-S: 1 € – 12.000 €[3][7]
Relevante Register für neue ArbeitgeberRCS (Gründung, RBE) → ACD (Einkommensteuer) → AED (Umsatzsteuer) → CCSS (Sozialversicherung)[7][4]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Pflichten über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes aktive Unternehmen erfüllen muss.

NiederlassungsgenehmigungErforderlich vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit[4]Für die meisten Handels- und Handwerkstätigkeiten ist eine Niederlassungsgenehmigung des Wirtschaftsministeriums erforderlich.
Wirtschaftlich Berechtigte (RBE)Eine Person, die mehr als 25 % kontrolliert[7]
Jahresabschluss an das RCSEinreichung innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende[7]
Dokumentenaufbewahrung10 Jahre[4]

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer16 % (Einkommen über 200.000 €)[1][4]Für 2025 auf 16 % gesenkt; für Einkommen bis 175.000 € gilt ein Satz von 14 %.
Solidaritätszuschlag7 % der Körperschaftsteuer[1][4]Erhöht den Satz um etwa 1,12 Prozentpunkte; finanziert den Beschäftigungsfonds.
Gewerbesteuer~6,75 % (Stadt Luxemburg)[4]Wird von jeder Gemeinde festgelegt; die drei Ebenen ergeben in der Hauptstadt eine Gesamtbelastung von etwa 23,87 %.
SteuererklärungBis zum 31. Dezember des Folgejahres[4]

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden15 %[1][4]Reduziert auf 0 % unter der Beteiligungsfreistellung oder der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei einer Beteiligung von ≥ 10 %.
Zinsen & Lizenzgebühren0 % (grundsätzlich)[1]Luxemburg erhebt keine Quellensteuer auf fremdübliche Zinsen oder Lizenzgebühren.

Umsatzsteuer (TVA)

Normalsatz17 %[2][6]Der niedrigste Umsatzsteuer-Normalsatz in der EU.
Ermäßigte Sätze14 %, 8 % und 3 %[2][6]3 %: Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Restaurants. 8 %: Gas, Strom, bestimmte Dienstleistungen. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle50.000 €[6]
UmsatzsteuererklärungMonatlich, vierteljährlich oder jährlich nach Abgabefristen[6]Die Häufigkeit hängt vom Umsatz ab; eine Jahreserklärung ist in jedem Fall erforderlich.

Lohnabrechnung: Lohnsteuer & Sozialversicherung

Die Lohnsteuer ist progressiv und hängt von der Steuerklasse ab; der Arbeitgeber behält sie ein. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aufgeteilt, und Luxemburg hat einen der höchsten Mindestlöhne der EU.

EinkommensteuerBis zu ~45,8 % (inkl. Zuschlag)[1][5]Eine progressive Skala bis 42 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 7–9 %; der fällige Betrag hängt von der Steuerklasse ab (1, 1a oder 2).
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)~12,45 % des Bruttolohns[5]
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers~12–15 % des Bruttolohns[5]
Mindestlohn~2.704 €/Monat für Ungelernte; ~3.245 € für Fachkräfte[5]Ist an die Inflation gekoppelt und wird regelmäßig überprüft.

Weitere Steuern für Unternehmen

Vermögensteuer0,5 % (0,05 % über 500 Mio. €); mindestens 535–4.815 € je nach Bilanzsumme[4]Eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen der Gesellschaft, mit einem Mindestbetrag.
EinregistrierungsgebührenAuf Immobilien und bestimmte Urkunden[6]

Rechnungslegung & Jahresabschluss

RechnungslegungsstandardsLux GAAP oder IFRS[7]
JahresabschlussEinreichung beim RCS innerhalb von 7 Monaten[7]
Gesetzliche AbschlussprüfungGesellschaften, die 2 von 3 Größenkriterien überschreiten[7]Grob gesagt Bilanzsumme 4,4 Mio. €, Umsatz 8,8 Mio. €, 50 Mitarbeiter.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
Form 500Körperschaftsteuererklärung[4]Gesellschaftenjährlich31. Dezember des FolgejahresACDMyGuichet
TVAUmsatzsteuererklärung[6]UmsatzsteuerpflichtigemonatlichGemäß festgelegtem Turnus; JahreserklärungAEDeTVA / MyGuichet
PayrollLohnsteuer & Sozialversicherung[5]Alle ArbeitgebermonatlichMonatlich an ACD und CCSSACD / CCSSMyGuichet
eCDF accountsJahresabschluss[7]GesellschaftenjährlichEinreichung beim RCS innerhalb von 7 MonatenRCSeCDF / LBR

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • TVAGemäß festgelegtem Turnus; Jahreserklärung
  • PayrollMonatlich an ACD und CCSS
jährlich
  • Form 50031. Dezember des Folgejahres
  • eCDF accountsEinreichung beim RCS innerhalb von 7 Monaten

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Einkommensteuergesetz (Loi de l’impôt sur le revenu)Légilux · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (Loi TVA du 12 février 1979)Légilux · Gesetz
  3. Gesellschaftsgesetz (Loi du 10 août 1915)Légilux · Gesetz
  4. Körperschaftsteuer — LeitfadenAdministration des contributions directes · Behörde
  5. Lohnabrechnung — Lohnsteuer & SozialversicherungAdministration des contributions directes / CCSS · Behörde
  6. Umsatzsteuer — LeitfadenAdministration de l’enregistrement (AED) · Behörde
  7. Handels- und Gesellschaftsregister, wirtschaftlich BerechtigteLBR · Register

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.