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Niederlande Unternehmenssteuern

Die Niederlande besteuern Unternehmensgewinne mit 19 % bis zu 200.000 € und mit 25,8 % darüber hinaus. Die Mehrwertsteuer beträgt 21 %, und Lohneinkünfte werden in einem Boxen-System besteuert, das die Sozialversicherungsbeiträge in die erste Stufe (bis zu 49,5 %) integriert. Es gilt eine Quellensteuer auf Dividenden von 15 % sowie eine bedingte Quellensteuer von 25,8 % auf Zahlungen in Niedrigsteuerländer. Steuererklärungen werden beim Belastingdienst eingereicht, Jahresabschlüsse bei der Handelskammer.

Währung EUR (€)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Geschäftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Unternehmensformen & Registrierung

Eine BV wird durch notarielle Urkunde gegründet und bei der Handelskammer (KVK) eingetragen, welche die Finanzbehörde benachrichtigt und die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) erfasst.

Wichtigste RechtsformenBV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), NV (Aktiengesellschaft), eenmanszaak (Einzelunternehmen), VOF (Offene Handelsgesellschaft)[6][10]Die BV ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
Mindeststammkapital — BV0,01 €[6][10]Kein wesentliches Mindestkapital; die Gründung erfolgt durch notarielle Urkunde. NV: 45.000 €.
Zuständige Register für neue ArbeitgeberKVK-Unternehmensregister (Gründung, UBO) → Belastingdienst (Steuern & MwSt., wird automatisch benachrichtigt)[10]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Verpflichtungen über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.

Wirtschaftlich Berechtigte (UBO)Innerhalb einer Woche bei der KVK eingetragen[10]Eine Person, die mehr als 25 % der Anteile oder der Kontrolle hält, ist ein UBO; der Notar reicht die Unterlagen bei der Gründung ein, und Änderungen werden innerhalb einer Woche registriert.
Offenlegung von JahresabschlüssenEinreichung bei der KVK, spätestens 12 Monate nach Jahresende[6][10]Erstellung innerhalb von 5 Monaten (verlängerbar um 5), Feststellung und Einreichung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung. Ab 2026 reichen alle Unternehmen über SBR (strukturiertes XBRL) ein.
E-RechnungsstellungObligatorisch für die Zentralregierung (B2G); B2B freiwillig[11]Lieferanten des öffentlichen Sektors stellen Rechnungen über Peppol aus. Eine nationale B2B-E-Rechnungspflicht ist für etwa 2030 im Rahmen von EU ViDA geplant.
Aufbewahrungsfristen für Dokumente7 Jahre (10 für Immobilien)[6]

Körperschaftsteuer (vennootschapsbelasting)

Sätze19 % bis zu 200.000 €; 25,8 % darüber hinaus[1][7]Ein Zwei-Stufen-System, das in den letzten Jahren stabil geblieben ist.
BeteiligungsfreistellungQualifizierte Beteiligungen freigestellt[1]Dividenden und Veräußerungsgewinne aus einer qualifizierten Beteiligung von ≥5 % sind grundsätzlich freigestellt (deelnemingsvrijstelling) — ein Eckpfeiler niederländischer Holdingstrukturen.
Steuererklärung & ZahlungInnerhalb von 5 Monaten nach Jahresende (31. Mai)[1][7]Fristverlängerungen sind möglich (oftmals über einen Steuerberater). Vorläufige Steuerbescheide werden unterjährig bezahlt.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden15 %[5]Quellensteuer auf Dividenden (dividendbelasting); reduziert oder beseitigt unter den EU-Mutter-Tochter-Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen sowie durch die Beteiligungsfreistellung innerhalb von Konzernen.
Bedingte Quellensteuer auf Zinsen & Lizenzgebühren25,8 %[1]Auf Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die an verbundene Unternehmen in Niedrigsteuerländern (gesetzlicher Steuersatz ≤ 9 % oder auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder) oder in Missbrauchssituationen gezahlt werden.
Dividenden an Eigentümer mit wesentlicher Beteiligung (Box 2)24,5 % / 31 %[3]Für eine natürliche Person mit ≥5 % Anteil: 24,5 % bis zu 68.843 €, 31 % darüber hinaus (2026).

Mehrwertsteuer (omzetbelasting / BTW)

Regelsatz21 %[2][8]
Ermäßigter Satz9 %[2][8]Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Personenverkehr und mehr. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. Hotel- und Übernachtungsaufenthalte stiegen 2026 von 9 % auf 21 %.
Registrierung & KleinunternehmerregelungKein Schwellenwert — Registrierung ab dem ersten Tag; KOR-Befreiung bis zu 20.000 € Umsatz[2][8]Im Rahmen der KOR-Kleinunternehmerregelung stellt ein Unternehmen keine Mehrwertsteuer in Rechnung und reicht keine Steuererklärungen ein.
Umsatzsteuer-VoranmeldungVierteljährlich (oder monatlich) bis zum Ende des Folgemonats[8]Zum Beispiel ist Q1 bis zum 30. April fällig; die Zahlung ist zur gleichen Zeit fällig.

Lohnbuchhaltung: Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge

Die Lohnsteuer (Box 1) integriert die Sozialversicherungsbeiträge in die erste Stufe. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und zahlt Arbeitnehmerversicherungsbeiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze.

Lohnsteuer in Box 135,75 % → 37,56 % → 49,50 %[4][3][9]2026: 35,75 % bis zu 38.883 € (einschließlich 27,65 % Sozialversicherung), 37,56 % bis 78.426 €, 49,50 % darüber.
Einkommensteuer — Box 3 (Ersparnisse & Anlagen)36 %[3]Eine pauschale Steuer von 36 % auf eine fiktive Rendite aus Ersparnissen und Anlagen (2026).
Arbeitgeber-SozialversicherungsbeiträgeArbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Kinderbetreuungszuschlag[9]Umfasst Arbeitslosenversicherung (AWf 2,74 % oder 7,74 %), Berufsunfähigkeit (Aof ~6,27 % / 7,63 %), den Zvw-Krankenversicherungsbeitrag (6,10 %) und den Kinderbetreuungszuschlag (0,50 %), bis zu einer Bemessungsgrenze von 79.409 € (2026).
30-%-RegelungSteuerfreibetrag für Expats[4][9]Qualifizierte zugezogene Arbeitnehmer können einen Teil ihres Gehalts steuerfrei erhalten; der Satz sinkt ab 2027 auf 27 %, mit einer Gehaltsgrenze von 48.013 € im Jahr 2026.
MeldepflichtenMonatliche Lohnsteueranmeldung (loonaangifte)[4]Wird innerhalb eines Monats nach jeder Periode eingereicht und abgeführt.

Weitere von Unternehmen zu zahlende Steuern

Grunderwerbsteuer10,4 % (gewerblich); 8 % Zweitwohnsitze; 2 % Hauptwohnsitze[7]Overdrachtsbelasting (Grunderwerbsteuer) auf den Erwerb von niederländischen Immobilien; der allgemeine Satz gilt für Gewerbeimmobilien und als Kapitalanlage dienende Wohnungen.
Gemeinde- & WassersteuernGrundsteuer (OZB), Abgaben der Wasserverbände[7]
Umwelt- & EnergiesteuernEnergiesteuer, CO2-Abgabe, Abfall- und sonstige Steuern[7]

Rechnungslegung & Jahresabschlüsse

RechnungslegungsstandardsDutch GAAP (BW 2 Titel 9) oder IFRS[6]IFRS wird für die Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen angewendet.
GrößenklassenKlein: ≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 15 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Mitarbeiter[6]Mittelgroß bis zu 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250 Mitarbeiter; groß darüber. Die Größenklasse bestimmt die Offenlegungs- und Prüfungspflichten.
Gesetzliche AbschlussprüfungMittelgroße und große Unternehmen[6]Das Überschreiten von zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren löst eine Prüfungspflicht durch einen bei der NBA registrierten Wirtschaftsprüfer aus.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
VpbKörperschaftsteuererklärung[1][7]KapitalgesellschaftenjährlichInnerhalb von 5 Monaten nach Jahresende (31. Mai)BelastingdienstMijn Belastingdienst Zakelijk
BTWUmsatzsteuer-Voranmeldung[2][8]Umsatzsteuerlich registrierte PersonenquartalsweiseEnde des auf den Meldezeitraum folgenden MonatsBelastingdienstMijn Belastingdienst Zakelijk
LoonaangifteLohnsteueranmeldung[4]Alle ArbeitgebermonatlichInnerhalb eines Monats nach dem MeldezeitraumBelastingdienstMijn Belastingdienst Zakelijk
DividendbelastingDividendensteueranmeldung[5]Dividenden ausschüttende UnternehmenanlassbezogenInnerhalb eines Monats nach der AusschüttungBelastingdienstBelastingdienst
UBORegistrierung der wirtschaftlich Berechtigten[10]Alle GesellschaftenanlassbezogenBei der Gründung; innerhalb einer Woche nach einer ÄnderungKVKKVK
JaarrekeningJahresabschlüsse (SBR)[6][10]BV- und NV-GesellschaftenjährlichSpätestens 12 Monate nach JahresendeKVKSBR

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • LoonaangifteInnerhalb eines Monats nach dem Meldezeitraum
quartalsweise
  • BTWEnde des auf den Meldezeitraum folgenden Monats
jährlich
  • VpbInnerhalb von 5 Monaten nach Jahresende (31. Mai)
  • JaarrekeningSpätestens 12 Monate nach Jahresende
anlassbezogen
  • DividendbelastingInnerhalb eines Monats nach der Ausschüttung
  • UBOBei der Gründung; innerhalb einer Woche nach einer Änderung

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Körperschaftsteuergesetz 1969 (Wet op de vennootschapsbelasting 1969)wetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz 1968 (Wet op de omzetbelasting 1968)wetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  3. Einkommensteuergesetz 2001 (Wet inkomstenbelasting 2001)wetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  4. Lohnsteuergesetz 1964 (Wet op de loonbelasting 1964)wetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  5. Dividendensteuergesetz 1965 (Wet op de dividendbelasting 1965)wetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  6. Bürgerliches Gesetzbuch Buch 2 (Burgerlijk Wetboek Boek 2) — Gesellschaften & Jahresabschlüssewetten.overheid.nl — Niederländische Gesetzgebung · Gesetz
  7. Einreichung der KörperschaftsteuererklärungBusiness.gov.nl (Regierungsportal) · Behörde
  8. Umsatzsteuer für UnternehmerBusiness.gov.nl (Regierungsportal) · Behörde
  9. Lohnsteuersätze und -prozentsätze 2026Belastingdienst (Steuerbehörde) · Behörde
  10. Handelsregister, Jahresabschlüsse & UBOKVK (Handelskammer) · Register
  11. Elektronische Rechnungsstellung in den NiederlandenEuropäische Kommission · EU

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.