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Polen Unternehmenssteuern

Polen (EU, aber außerhalb der Eurozone — Schwellenwerte lauten auf Złoty) erhebt eine Körperschaftsteuer von 19 % mit einem ermäßigten Steuersatz von 9 % für Kleinunternehmer sowie einer optionalen ausschüttungsbasierten „estnischen CIT“. Die Mehrwertsteuer beträgt 23 %, die Einkommensteuer beläuft sich auf 12 %/32 % mit einem Steuerfreibetrag von 30.000 PLN, und auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung fallen hohe ZUS-Sozialabgaben sowie ein nicht abzugsfähiger Krankenversicherungsbeitrag von 9 % an. Die wichtigste Änderung im Jahr 2026 ist die obligatorische strukturierte elektronische Rechnungsstellung über KSeF.

Währung PLN (zł)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Wirtschaftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Unternehmen registrieren sich im Nationalen Gerichtsregister (KRS), was die Vergabe von Steuer- (NIP) und Statistiknummern (REGON) auslöst. Die Umsatzsteuerregistrierung (VAT-R) und die Arbeitgeberregistrierung bei der ZUS erfolgen separat.

Wichtigste Rechtsformensp. z o.o. (GmbH), S.A. (Aktiengesellschaft), P.S.A. (Vereinfachte Aktiengesellschaft), JDG (Einzelunternehmen)[5][11]Die sp. z o.o. ist die Standardwahl für die meisten Unternehmen.
Mindestkapitalsp. z o.o. 5.000 PLN; S.A. 100.000 PLN; P.S.A. 1 PLN[11]Ein Geschäftsanteil einer sp. z o.o. hat einen Nennwert von mindestens 50 PLN.
Behördengänge für neue ArbeitgeberKRS (Gründung, NIP/REGON) → Finanzamt (VAT-R) → ZUS (als Arbeitgeber) → CRBR (wirtschaftlich Berechtigte)[11][9]

Weitere gesetzliche Vorschriften

Verpflichtungen über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus, die jedes operativ tätige Unternehmen erfüllen muss.

Obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeFStrukturierte Rechnungen über das nationale E-Rechnungssystem[12][7]Obligatorisch ab 01.02.2026 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2024) von über 200 Mio. PLN und ab 01.04.2026 für alle anderen Unternehmen (Kleinstunternehmen ab 2027). Rechnungen werden im XML-Format FA(3) ausgestellt und erhalten eine KSeF-ID; 2026 ist ein Übergangsjahr, Strafen fallen ab 2027 an.
Wirtschaftlich Berechtigte (CRBR)Meldung an das Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten innerhalb von 7 Tagen[9]Innerhalb von 7 Tagen nach KRS-Registrierung; Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren. Strafen von bis zu 1.000.000 PLN.
JahresabschlussFeststellung innerhalb von 6 Monaten; Einreichung beim KRS innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung[4][11]Erstellt nach dem Rechnungslegungsgesetz (oder IFRS für börsennotierte Unternehmen und Banken) und elektronisch beim KRS-Register eingereicht.
Aufbewahrungsfristen5 Jahre[4]Buchhaltungsunterlagen, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen.

Körperschaftsteuer (podatek dochodowy od osób prawnych)

Regelsatz19 %[1][5]
Steuersatz für Kleinunternehmer9 %[1][5]Für Kleinunternehmer (Umsatz des Vorjahres ≤ 2 Mio. €) und neu gegründete Unternehmen auf Einkünfte (außer Kapitalerträgen), solange der Umsatz im laufenden Jahr unter etwa 8,43 Mio. PLN bleibt.
Estnische CIT (ryczałt)10 % / 20 % bei Ausschüttung[6]Ein optionales Pauschalsteuersystem, bei dem Gewinne erst bei der Ausschüttung versteuert werden: 10 % für Kleinunternehmer und Existenzgründer, ansonsten 20 %. Solange der Gewinn reinvestiert wird, fällt keine Steuer an.
Mindeststeuer10 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage[1]Gilt für Unternehmen, die einen steuerlichen Verlust oder eine Rentabilität von ≤ 2 % ausweisen; in Kraft seit 2024.
Steuererklärung & VorauszahlungenCIT-8 bis zum Ende des 3. Monats; monatliche Vorauszahlungen bis zum 20.[1][5]31. März für Steuerpflichtige mit dem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr. Kleinunternehmer und Existenzgründer können Vorauszahlungen quartalsweise leisten.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden19 %[1]0 % Beteiligungsfreistellung gemäß EU-Richtlinie, sofern der Empfänger mindestens 2 Jahre lang ≥ 10 % der Anteile hält; ansonsten gelten die Sätze der Doppelbesteuerungsabkommen.
Zinsen & Lizenzgebühren (Gebietsfremde)20 %[1]Reduziert oder erlassen gemäß EU-Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen (Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich).
Abzugs- und Erstattungsverfahren (Pay-and-Refund)Über 2 Mio. PLN pro Auszahler und Jahr[1]Bei passiven Zahlungen an nahestehende Gebietsfremde, die den jährlichen Schwellenwert überschreiten, wird die Quellensteuer zum inländischen Satz einbehalten und eine Entlastung per Erstattung beantragt.

Umsatzsteuer (podatek od towarów i usług)

Regelsatz23 %[3][7]
Ermäßigte Steuersätze8 % und 5 %[3][7]8 %: bestimmte Lebensmittel, Medikamente, Personenbeförderung, Wohnungsbau. 5 %: Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitschriften. 0 %: Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Registrierungsschwelle240.000 PLN (ab 2026)[3][7]Angehoben von 200.000 PLN am 01.01.2026.
UmsatzsteuervoranmeldungJPK_V7M, monatlich bis zum 25.[3][7]Eine Kombination aus Erklärung und Journal; Kleinunternehmer können vierteljährlich abrechnen (das Journal wird weiterhin monatlich eingereicht). Zahlung bis zum 25.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: PIT & Sozialversicherung

Der Arbeitgeber behält die Einkommensteuer sowie die ZUS- und Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers ein, fügt die ZUS-Beiträge des Arbeitgebers hinzu und meldet diese monatlich.

Einkommensteuer (PIT)12 % / 32 %[2][8]12 % bis zu 120.000 PLN Jahreseinkommen, 32 % darüber hinaus.
Steuerfreibetrag30.000 PLN/Jahr[2][8]Keine Einkommensteuer auf die ersten 30.000 PLN des Jahreseinkommens.
Krankenversicherungsbeitrag9 %, nicht abzugsfähig[10]Vom Arbeitnehmer auf die Bemessungsgrundlage nach Sozialabgaben gezahlt; seit der Reform von 2022 ist dieser nicht mehr von der Einkommensteuer abzugsfähig.
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers13,71 %[10]Renten-, Invaliditäts- und Krankenversicherung, vom Arbeitgeber einbehalten.
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers≈ 19,48 % – 22,14 %[10]Renten-, Invaliditäts-, Unfallversicherung, Arbeitsfonds und Fonds für garantierte Leistungen, zusätzlich zum Bruttogehalt.
Beitragsbemessungsgrenze282.600 PLN/Jahr (2026)[10]Die Renten- und Invaliditätsbeiträge entfallen, sobald das Jahreseinkommen die Kappungsgrenze (das 30-Fache des Durchschnittslohns) erreicht.
MeldungenZUS DRA monatlich bis zum 20.; PIT-Vorauszahlungen bis zum 20.[10][8]Das jährliche PIT-4R fasst die von den Arbeitnehmern einbehaltene Steuer zusammen.

Weitere Unternehmenssteuern

GrundsteuerKommunal, nach Fläche von Grundstück und Gebäuden[5]Die Sätze werden jährlich von jeder Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen festgelegt; Geschäftsgebäude werden pro Quadratmeter besteuert.
Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (PCC)2 % auf Vermögens-/Immobiliengeschäfte; 0,5 % auf das Stammkapital[5]Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte; die 0,5 % auf das Stammkapital sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
SektorsteuernEinzelhandelsumsatzsteuer; Bankensteuer[1]Eine Einzelhandelsumsatzsteuer gilt für große Einzelhändler; eine Steuer auf bestimmte Finanzinstitute gilt für Banken und Versicherer. Die Banken-CIT stieg 2026 auf 23 %.

Rechnungslegung & Jahresabschluss

RechnungslegungsstandardsPolnisches Rechnungslegungsgesetz oder IFRS[4]IFRS sind für börsennotierte Unternehmen und Banken verpflichtend; andere können diese freiwillig anwenden.
Feststellung & EinreichungFeststellung innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende; Einreichung beim KRS innerhalb von 15 Tagen[4][11]Wird elektronisch beim Jahresabschlussregister des KRS eingereicht; erreicht darüber auch das Finanzamt.
Gesetzliche Abschlussprüfung2 von 3 überschritten: Bilanzsumme 25,5 Mio. PLN, Umsatz 51 Mio. PLN, 50 Mitarbeiter[4]Wird über zwei aufeinanderfolgende Jahre geprüft; börsennotierte Unternehmen und Banken sind immer prüfungspflichtig.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
CIT-8Jährliche Körperschaftsteuererklärung[1][5]Alle CIT-PflichtigenjährlichEnde des 3. Monats nach Geschäftsjahresende (31. März)KASe-Deklaracje
CIT advancesMonatliche CIT-Vorauszahlungen[1]CIT-Pflichtige (vierteljährliche Option für Kleinunternehmer)monatlich20. des FolgemonatsKASe-Deklaracje
JPK_V7MUmsatzsteuervoranmeldung & Journal[3][7]Umsatzsteuerlich registrierte Personenmonatlich25. des FolgemonatsKASe-Deklaracje
KSeFStrukturierte E-Rechnung[12][7]Alle B2B-Lieferanten (stufenweise 2026)anlassbezogenBei Ausstellung, über das KSeF-SystemKASKSeF
ZUS DRAMeldung zur Sozialversicherung[10]Alle Arbeitgebermonatlich20. des FolgemonatsZUSPUE ZUS
PIT-4RJährliche Zusammenfassung der einbehaltenen PIT[8]Alle ArbeitgeberjährlichEnde JanuarKASe-Deklaracje
CRBRMeldung des wirtschaftlich Berechtigten[9]Alle UnternehmenanlassbezogenInnerhalb von 7 Tagen nach KRS-Registrierung/ÄnderungenKASCRBR portal
Financial statementsJahresabschluss[4][11]Alle UnternehmenjährlichInnerhalb von 15 Tagen nach Feststellung (≤ 6 Monate + 15 Tage)KRSe-KRS (RDF)

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • CIT advances20. des Folgemonats
  • JPK_V7M25. des Folgemonats
  • ZUS DRA20. des Folgemonats
jährlich
  • CIT-8Ende des 3. Monats nach Geschäftsjahresende (31. März)
  • PIT-4REnde Januar
  • Financial statementsInnerhalb von 15 Tagen nach Feststellung (≤ 6 Monate + 15 Tage)
anlassbezogen
  • KSeFBei Ausstellung, über das KSeF-System
  • CRBRInnerhalb von 7 Tagen nach KRS-Registrierung/Änderungen

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Körperschaftsteuergesetz (Ustawa o podatku dochodowym od osób prawnych), konsolidierte FassungISAP — Datenbank der Rechtsakte des Sejm · Gesetz
  2. Einkommensteuergesetz (Ustawa o podatku dochodowym od osób fizycznych), konsolidierte FassungISAP — Datenbank der Rechtsakte des Sejm · Gesetz
  3. Umsatzsteuergesetz (Ustawa o podatku od towarów i usług), konsolidierte FassungISAP — Datenbank der Rechtsakte des Sejm · Gesetz
  4. Rechnungslegungsgesetz (Ustawa o rachunkowości), konsolidierte FassungISAP — Datenbank für Rechtsakte des Sejm · Gesetz
  5. Körperschaftsteuer — BasisinformationenBiznes.gov.pl (staatliches Unternehmensportal) · Behörde
  6. Estnische Körperschaftsteuer (ryczałt od dochodów spółek)Finanzministerium (podatki.gov.pl) · Behörde
  7. Umsatzsteuer — LeitfadenFinanzministerium (podatki.gov.pl) · Behörde
  8. Einkommensteuer — LeitfadenFinanzministerium (podatki.gov.pl) · Behörde
  9. Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR)Finanzministerium (podatki.gov.pl) · Register
  10. SozialversicherungsbeiträgeZUS (Sozialversicherungsanstalt) · Behörde
  11. Nationales Gerichtsregister — Unternehmen & JahresabschlüsseJustizministerium (KRS) · Register
  12. E-Rechnung in Polen (KSeF)Europäische Kommission · EU

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.