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Schweden Unternehmenssteuern

Schweden (EU, aber außerhalb der Eurozone — Schwellenwerte lauten auf Kronen) besteuert Unternehmensgewinne mit 20,6 %. Die Mehrwertsteuer beträgt 25 %, die Einkommensteuer kombiniert eine Gemeindesteuer (ca. 32 %) mit einer staatlichen Steuer von 20 % auf höhere Einkommen, und Arbeitgeber zahlen pauschale Sozialabgaben von 31,42 % ohne Beitragsbemessungsgrenze. Die Einreichung von Steuererklärungen erfolgt über Skatteverket; Jahresabschlüsse gehen an Bolagsverket.

Währung SEK (kr)Steuerjahr Kalenderjahr (oder abweichendes Geschäftsjahr)EU MitgliedstaatZuletzt geprüft 2026-07-12

Gesellschaftsformen & Registrierung

Eine Gesellschaft wird bei Bolagsverket registriert, wofür eine Bankbescheinigung über das eingezahlte Stammkapital erforderlich ist; wirtschaftlich Berechtigte werden im Register von Bolagsverket eingetragen.

Wichtigste RechtsformenAB (aktiebolag, private/öffentliche Aktiengesellschaft), enskild firma (Einzelunternehmen)[3][8]Die private AB ist für die meisten Unternehmen die Standardwahl.
Mindeststammkapital — AB25.000 SEK (öffentlich: 500.000 SEK)[3][8]Im Jahr 2020 von 50.000 SEK gesenkt.
Register, die für neue Arbeitgeber relevant sindBolagsverket (Gründung, wirtschaftlich Berechtigte) → Skatteverket (F-Steuer, Mehrwertsteuer, Arbeitgeber)[8][4]

Weitere gesetzliche Anforderungen

Pflichten, die jede operativ tätige Gesellschaft über die Abgabe einer Steuererklärung hinaus erfüllen muss.

Wirtschaftlich Berechtigte (verklig huvudman)Eine Person, die mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert[8]Wird im Register der wirtschaftlich Berechtigten bei Bolagsverket eingetragen.
Einreichung des JahresabschlussesEinreichung bei Bolagsverket innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende[8]Bei verspäteter Einreichung fallen Gebühren ab 5.000 SEK an; bei mehr als 11 Monaten Verzug droht die Zwangsliquidation.
E-RechnungsstellungObligatorisch für den öffentlichen Sektor (Peppol); im B2B-Bereich freiwillig[9]
Aufbewahrungsfristen für Dokumente7 Jahre[4]

Körperschaftsteuer (bolagsskatt)

Steuersatz20,6 %[1][4]Eine vorgeschlagene Senkung auf 20 % wurde aus dem Haushalt für 2026 gestrichen.
Steuerliche GewinnrücklageBis zu 25 % des Gewinns, gestundet[1]Ein periodiseringsfond stundet bis zu 25 % des Gewinns; die Rücklage jedes Jahres wird innerhalb von sechs Jahren aufgelöst.
Steuererklärung & vorläufige SteuerErtragsteuererklärung ist abhängig vom Geschäftsjahresende; vorläufige Steuer monatlich[4]Die Körperschaftsteuererklärung 2 ist etwa 7 Monate nach Geschäftsjahresende fällig (Anfang August für ein Kalenderjahr). Die vorläufige Steuer wird in gleichen monatlichen Raten am 12. des Monats gezahlt.

Quellensteuern & Dividenden

Dividenden an Steuerausländer30 % (kupongskatt)[6]Ermäßigt oder 0 % gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen, der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (≥ 10 % Beteiligung durch eine Kapitalgesellschaft) oder für betrieblich bedingte Anteile.
Zinsen & LizenzgebührenKeine Quellensteuer[6]Schweden erhebt keine Quellensteuer auf Zinsen; Lizenzgebühren werden als Unternehmenseinkünfte besteuert (üblicherweise über eine Betriebsstätte).
Dividenden & Kapitalerträge von Steuerinländern30 % (20 % unter den 3:12-Regeln)[1]Natürliche Personen werden mit 30 % auf Kapitalerträge besteuert; Eigentümer von geschlossenen Gesellschaften wenden die 3:12-Regeln an, bei denen Dividenden innerhalb eines jährlichen Freibetrags mit 20 % besteuert werden (Regeln werden ab 2026 reformiert).

Mehrwertsteuer (moms)

Normalsatz25 %[2][5]
Ermäßigte Steuersätze12 % und 6 %[2][5]12 %: Lebensmittel, Restaurants, Hotels. 6 %: Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung, Kultur- und Sportveranstaltungen. 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. Für Lebensmittel wird der Satz vorübergehend von 12 % auf 6 % gesenkt (April 2026 – Dezember 2027).
Registrierungsschwelle120.000 SEK[5]Im Jahr 2025 von 80.000 SEK angehoben; nicht ansässige Unternehmen müssen sich vor dem ersten Umsatz registrieren.
UmsatzsteuererklärungMonatlich, vierteljährlich oder jährlich nach Umsatz[5]Monatlich über 40 Mio. SEK (bis zum 26.), vierteljährlich darunter, jährlich bis zu 1 Mio. SEK.

Gehaltsabrechnung: Einkommensteuer & Sozialabgaben

Die Einkommensteuer ist überwiegend eine Gemeindesteuer; auf höhere Einkommen wird eine staatliche Steuer von 20 % erhoben. Der Arbeitgeber behält die Steuer ein und zahlt eine pauschale Sozialabgabe ohne Beitragsbemessungsgrenze.

Einkommensteuer~32 % Gemeinde + 20 % Staat[7]Der durchschnittliche Gemeindesteuersatz beträgt 32,38 %; auf Erwerbseinkommen über 643.000 SEK fällt eine staatliche Steuer von 20 % an (2026).
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers31,42 % des Bruttolohns[7]Keine Beitragsbemessungsgrenze; für junge und ältere Arbeitnehmer gelten ermäßigte Sätze.
MindestlohnKein gesetzlicher Mindestlohn[7]Lohnuntergrenzen werden durch Tarifverträge festgelegt, die den Großteil der Arbeitnehmer abdecken.
MeldepflichtenArbeitgebererklärung (AGI) monatlich bis zum 12.[7]Die Meldung erfolgt pro Arbeitnehmer; einbehaltene Steuern und Beiträge werden am selben Tag abgeführt.

Weitere Unternehmenssteuern

Grundsteuer1,0 % gewerblich; 0,5 % industriell[4]Auf den festgestellten Steuerwert der Geschäftsräume.
Stempelsteuer (Immobilien)4,25 % für Unternehmenskäufer[4]Auf den höheren Wert aus Kaufpreis oder Steuerwert; 2 % auf Hypotheken.
Besondere Lohnsteuer auf Pensionsbeiträge~24,26 % auf Pensionsbeiträge[7]

Rechnungswesen & Jahresabschlüsse

RechnungslegungsstandardsSchwedische GAAP (K-Regelwerke) oder IFRS[8]IFRS wird für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmensgruppen verwendet.
JahresabschlussEinreichung bei Bolagsverket innerhalb von 7 Monaten[8]
Befreiung von der PrüfungspflichtKleine AB: darf 2 der folgenden Kriterien nicht überschreiten: Bilanzsumme 1,5 Mio. SEK, Umsatz 3 Mio. SEK, 3 Mitarbeiter[8]Eine größere AB muss einen Wirtschaftsprüfer bestellen.

Formulare & Meldungen

Jede wiederkehrende Steuererklärung und Meldung, mit der ein typisches Unternehmen zu tun hat, was sie auslöst und wo sie einzureichen ist. Registrierungs- und Einmalmeldungen sind mit „anlassbezogen“ gekennzeichnet.

FormularBeschreibungMeldepflichtigerTurnusFristEinzureichen bei
INK2Körperschaftsteuererklärung[4]UnternehmenjährlichCa. 7 Monate nach GeschäftsjahresendeSkatteverketSkatteverket
F-skattVorläufige Steuer[4]Unternehmenmonatlich12. jedes MonatsSkatteverketSkatteverket
MomsdeklarationUmsatzsteuererklärung[5]Umsatzsteuerlich registrierte PersonenmonatlichMonatlich bis zum 26. (oder vierteljährlich/jährlich)SkatteverketSkatteverket
AGIArbeitgebererklärung (pro Arbeitnehmer)[7]Alle Arbeitgebermonatlich12. des FolgemonatsSkatteverketSkatteverket
ÅrsredovisningJahresabschluss[8]AB-GesellschaftenjährlichInnerhalb von 7 Monaten nach GeschäftsjahresendeBolagsverketBolagsverket
Verklig huvudmanRegistrierung der wirtschaftlich Berechtigten[8]Alle UnternehmenanlassbezogenBei Gründung und bei ÄnderungenBolagsverketBolagsverket

Fristenkalender

Dieselben Meldungen nach Rhythmus gruppiert — was wann wiederkehrt.

monatlich
  • F-skatt12. jedes Monats
  • MomsdeklarationMonatlich bis zum 26. (oder vierteljährlich/jährlich)
  • AGI12. des Folgemonats
jährlich
  • INK2Ca. 7 Monate nach Geschäftsjahresende
  • ÅrsredovisningInnerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende
anlassbezogen
  • Verklig huvudmanBei Gründung und bei Änderungen

Quellen

Nummerierte Referenzen, die in diesem Profil zitiert werden. Gesetze verlinken auf konsolidierte Fassungen im offiziellen Register.

  1. Einkommensteuergesetz (Inkomstskattelag 1999:1229)Riksdagen — Schwedische Gesetzessammlung · Gesetz
  2. Umsatzsteuergesetz (Mervärdesskattelag 2023:200)Riksdagen — Schwedische Gesetzessammlung · Gesetz
  3. Aktiengesetz (Aktiebolagslag 2005:551)Riksdagen — Schwedische Gesetzessammlung · Gesetz
  4. Körperschaftsteuer & Buchhaltung (Englisch)Skatteverket · Behörde
  5. Umsatzsteuer (moms) — LeitfadenSkatteverket · Behörde
  6. Quellensteuer auf DividendenSkatteverket · Behörde
  7. Sätze und Beträge 2026Skatteverket · Behörde
  8. Unternehmensregistrierung, Jahresabschlüsse & UBOBolagsverket · Register
  9. E-Rechnungen in SchwedenEuropäische Kommission · EU

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.