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Kleinunternehmen Körperschaftsteuer

Die niedrigste Körperschaftsteuer, die ein kleines oder neu gegründetes Unternehmen in jedem Land zahlen kann — und die Voraussetzungen dafür. Einige Länder besteuern nur den ausgeschütteten Gewinn, sodass einbehaltene Gewinne faktisch mit 0 % besteuert werden.

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Voraussetzungen
Estland0%0 % auf einbehaltene oder reinvestierte Gewinne; 22 % fallen nur bei Ausschüttung an. Dies gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
Lettland0%0 % auf einbehaltene Gewinne; Steuer (20 %, d. h. 20/80) fällt nur bei Gewinnausschüttung an. Es existiert auch eine optionale Kleinstunternehmer-Umsatzsteuer.
Litauen0%Erste zwei Steuerperioden für neue Kleinunternehmen (Einkommen ≤ 300.000 €, natürliche Personen als Gesellschafter); danach 7 % für Kleinunternehmen.
Rumänien1%Kleinstunternehmerregelung: 1 % auf Einnahmen unter 100.000 € (die frühere 3 %-Stufe und die Obergrenze von 250.000 € wurden für 2026 abgeschafft), mit Auflagen zu Tätigkeit und Personal; ansonsten gelten standardmäßig 16 %.
Malta~5%35 % regulärer Satz, aber die 6/7-Steuerrückerstattung an Anteilseigner auf ausgeschüttete Handelsgewinne senkt die effektive Steuerbelastung auf etwa 5 % — für Unternehmen jeder Größe.
Polen9%Für Kleinunternehmer (Umsatz unter 2 Mio. €) und Unternehmen in ihrem ersten Steuerjahr; Kapitalerträge sind ausgenommen.
Ungarn9%Der feste Steuersatz von 9 % ist bereits der niedrigste in der EU; eine optionale Kleinunternehmersteuer (KIVA) von 10 % kann die Körperschaftsteuer und den Sozialbeitrag ersetzen.
Bulgarien10%Einheitssteuersatz; keine separate Entlastung für Kleinunternehmen.
Kroatien10%Für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 1 Mio. €; 18 % darüber hinaus.
Slowakei10%Für Unternehmen mit einem Umsatz bis 100.000 €; 21 % Regelsatz und 24 % für Großunternehmen (Steuerbemessungsgrundlage über 5 Mio. €).
Irland12.5%12,5 % auf gewerbliche Einkünfte für Unternehmen jeder Größe; neue Unternehmen können bis zu 3 Jahre lang eine Steuerermäßigung für Start-ups erhalten, welche die fällige Steuer mindert.
Luxemburg14%14 % Körperschaftsteuer auf steuerpflichtiges Einkommen bis 175.000 € (vor dem 7%igen Zuschlag und der Gewerbesteuer).
Frankreich15%15 % auf die ersten 42.500 € Gewinn für KMU (Umsatz unter 10 Mio. €, zu mindestens 75 % im Besitz von natürlichen Personen); 25 % auf den übersteigenden Betrag.
Portugal15%15 % auf die ersten 50.000 € des zu versteuernden Einkommens für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen; darüber hinaus gilt der Standardsatz von 19 % (in Madeira und auf den Azoren gelten abweichende Sätze).
Spanien15%15 % für neu gegründete Unternehmen in ihren ersten beiden Gewinnjahren; andernfalls gelten für kleinere Unternehmen ermäßigte Stufen von 19–23 %.
Zypern15%Kein ermäßigter Satz für Kleinunternehmen; der Satz von 15 % (für 2026 von 12,5 % angehoben) gilt für Unternehmen aller Größen.
Deutschland15.825%Kein ermäßigter Steuersatz für Kleinunternehmen; es fällt auch die kommunale Gewerbesteuer an, was die Gesamtbelastung auf etwa 30 % anhebt.
Niederlande19%19 % auf die ersten 200.000 € des zu versteuernden Gewinns; 25,8 % auf den darüber hinausgehenden Gewinn. Gilt für Unternehmen aller Größen.
Vereinigtes Königreich19%Steuersatz für kleine Gewinne (Small-profits rate) bei Gewinnen unter 50.000 £; gleitende Entlastung (Marginal Relief) bis 250.000 £, danach gilt der Hauptsteuersatz von 25 %.
Belgien20%20 % auf die ersten 100.000 € Gewinn für qualifizierte kleine Unternehmen (einschließlich der Bedingung einer Mindestvergütung für Geschäftsführer); 25 % darüber hinaus.
Finnland20%Einheitssteuersatz; keine separate Erleichterung für Kleinunternehmen.
Schweden20.6%Pauschalsteuersatz; keine separate Entlastung für Kleinunternehmen.
Tschechien21%Kein ermäßigter Steuersatz für Kleinunternehmen; der Pauschalsatz von 21 % gilt für Unternehmen aller Größen.
Vereinigte Staaten21%Kein ermäßigter Bundessteuersatz — der Satz von 21 % ist pauschal (Flat Tax). Kleine Unternehmen wählen stattdessen den Pass-through-Status (S Corporation, LLC): keine Steuer auf Gesellschaftsebene, die Eigentümer werden mit ihren individuellen Steuersätzen besteuert, abzüglich eines Freibetrags von 20 % auf qualifizierte Geschäftseinkünfte (Qualified Business Income Deduction).
Dänemark22%Einheitssatz; keine separate Entlastung für Kleinunternehmen.
Griechenland22%Kein ermäßigter Körperschaftsteuersatz für kleine Unternehmen; es gilt der einheitliche Steuersatz von 22 %.
Slowenien22%Kein ermäßigter Steuersatz für Kleinunternehmen; für Kleinstunternehmen gibt es ein Pauschalierungssystem (normirani) mit Ansatz von 80 % pauschalen Betriebsausgaben.
Österreich23%Kein ermäßigter Steuersatz für Kleinunternehmen; für verlustmachende Unternehmen fällt eine Mindestkörperschaftsteuer an.
Italien24%Kein allgemeiner ermäßigter Steuersatz; eine bedingte „Mini-IRES“ von 20 % gilt, wenn Gewinne reinvestiert und Arbeitsplätze geschaffen werden. Sehr kleine Unternehmer können die Pauschalbesteuerung (Forfettario) in Anspruch nehmen.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sätze und Fristen ändern sich — verifizieren Sie diese stets anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Quellen oder fragen Sie einen zugelassenen Berater, bevor Sie handeln.